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Masterstudium in Vollzeit


Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung

Bewerbungsverfahren

Ich habe im Bachelor nicht Soziale Arbeit studiert. Kann ich mich trotzdem für das Masterstudium bewerben?

Ich habe im Bachelor nicht Soziale Arbeit studiert. Kann ich mich trotzdem für das Masterstudium bewerben?

Für das Masterstudium der Sozialen Arbeit an der ehs müssen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder einem verwandten Studiengang absolviert haben. Zu verwandten Studienbereichen zählen z.B. Erziehungswissenschaften, Kindheitspädagogik, Pädagogik, Behindertenpädagogik, Religionspädagogik.

 

Bewerber:innen, die über einen Abschluss benachbarter Professionen verfügen, beachten bitte folgenden Punkt:

  • Wenn Sie über einen Bachelorabschluss in einem verwandten Handlungsfeld verfügen, müssen Sie Ihre besondere Eignung für die Soziale Arbeit nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Berufstätigkeit oder Berufserfahrung und sollte im Begründungsschreiben für den Studienwunsch ausgeführt werden.

 

Bewerber:innen ohne staatliche Anerkennung nach Sächs.SozAnerkG beachten bitte folgenden Punkt:

  • Der Brückenkurs Recht muss verpflichtend absolviert werden, wenn Sie über keinen Abschluss verfügen, der nach Sächs.SozAnerkG berechtigt, eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in, Sozialpädagog:in, Kindheitspädagog:in oder Heilpädagog:in zu erhalten. Der Brückenkurs muss vor Beginn des regulären Vorlesungsbeginn belegt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ab wann kann ich mich bewerben?

Ab wann kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist immer bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist des Studiengangs möglich. Es ist sinnvoll, wenn die Bewerbungsunterlagen in den Wochen vor der Bewerbungsfrist fertig gestellt und eingereicht werden. Bewerbungen werden erst nach Ende Bewerbungsfrist vom Auswahlgremium gesichtet. Eine zeitige Bewerbung bringt Ihnen somit keinen Vorzug bei der Studienplatzvergabe.

Wie bewerbe ich mich?

Wie bewerbe ich mich?

Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie hier einsehen: Bewerbung für ein Bachelorstudium in Vollzeit.

Kann ich mich nur online bewerben oder ist dies auch per Post möglich?

Kann ich mich nur online bewerben oder ist dies auch per Post möglich?

Eine Bewerbung für einen Studienplatz ist nur online möglich. Im Fall der Zusage werden Sie gebeten Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch einzureichen.

Wie erstelle ich eine PDF-Datei?

Wie erstelle ich eine PDF-Datei?

Eine Anleitung zum Erstellen der PDF-Datei finden Sie hier.

Soll ich meine Bewerbung (kreativ) gestalten?

Soll ich meine Bewerbung (kreativ) gestalten?

Ob und wie Sie Ihre Bewerbung kreativ gestalten, entscheiden Sie selbst. Die Gestaltung der Bewerbung hat keinen Einfluss auf Zu- oder Absage des Studienplatzes. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einreichen?

Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einreichen?

Alle Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier:

Soziale Arbeit (M.A.)

Wo reiche ich meine Bewerbung ein?

Wo reiche ich meine Bewerbung ein?

Für eine Bewerbung für einen Studienplatz an der ehs füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus und senden anschließend Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende E-Mail-Adresse:

Studiengang E-Mail-Adresse für die Bewerbung
Soziale Arbeit (B.A.) Bewerbung.BA-SoA@ehs-dresden.de
Kindheitspädagogik (B.A.) Bewerbung.BA-KiP@ehs-dresden.de
Pflege (B.Sc.) Bewerbung.BSc-PQP@ehs-dresden.de
Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik Bewerbung.MB-ERGP@ehs-dresden.de
Gibt es einen NC?

Gibt es einen NC?

Nein, an unserer Hochschule gibt es keinen Numerus Clausus. Studienplätze an der ehs werden nach einem besonderen Aufnahmeverfahren vergeben.

Wie sicher ist es, dass ich einen Studienplatz bekomme? Wie stehen meine Chancen?

Wie sicher ist es, dass ich einen Studienplatz bekomme? Wie stehen meine Chancen?

Da es sich an der ehs um ein besondere Aufnahmeverfahren handelt, können wir vor Ende der Bewerbungsfrist keine Einschätzungen zu Ihren Chancen auf einen Studienplatz abgeben. Es steht nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Wann und wie bekomme ich Bescheid, ob ich einen Studienplatz bekomme?

Wann und wie bekomme ich Bescheid, ob ich einen Studienplatz bekomme?

Sie bekommen in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen nach Ende Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail. Diese Mail geht an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.

Ich habe eine Zusage für einen Studienplatz an der ehs erhalten, mich bereits immatrikuliert und möchte den Studienplatz nun doch zurückgeben. Was kann ich tun?

Ich habe eine Zusage für einen Studienplatz an der ehs erhalten, mich bereits immatrikuliert und möchte den Studienplatz nun doch zurückgeben. Was kann ich tun?

Wenn Sie das Studium doch nicht antreten wollen, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an die für das Aufnahmeverfahren zuständige Kollegin im Studierendensekretariat. Mit der Überweisung des Semesterbeitrages erklären Sie Ihre verbindliche Immatrikulation. Aus diesem Grund erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung.

Ich habe die Rückmeldung bekommen, dass ich einen Wartelistenplatz für einen Studienplatz bekommen habe. Was bedeutet das?

Ich habe die Rückmeldung bekommen, dass ich einen Wartelistenplatz für einen Studienplatz bekommen habe. Was bedeutet das?

Im Aufnahmeverfahren werden Wartelistenplätze vergeben, um Bewerbenden das Studium zu ermöglichen, wenn andere Bewerbende, die eine Zusage erhielten, den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen. Die so informierten Bewerbenden haben demnach noch die Chance auf das Studium an der ehs. Sie werden per E-Mail informiert sobald Ihr Wartelistenplatz aufgerufen wird. In dieser Nachricht wird Ihnen auch eine Frist gesetzt bis zu dieser Sie eine Rückmeldung geben sollen, ob Sie den Studienplatz annehmen möchten.

Was kann ich machen, wenn ich eine Absage bekomme, aber gern an der ehs studieren möchte?

Was kann ich machen, wenn ich eine Absage bekomme, aber gern an der ehs studieren möchte?

Sie haben die Möglichkeit, sich zur nächsten Bewerbungsfrist noch einmal zu bewerben. Bitte reichen Sie aktualisierte Bewerbungsunterlagen ein. Sie können außerdem ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung wahrnehmen.

Ich möchte mich mit einer Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankung für ein Studium an der ehs bewerben. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Ich möchte mich mit einer Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankung für ein Studium an der ehs bewerben. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Bewerbende mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.

Als Nachweise reichen Sie bitte ein:

  • Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
  • Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Bewerbung
Muss ich eine Religionszugehörigkeit nachweisen, um an der ehs studieren zu können?

Muss ich eine Religionszugehörigkeit nachweisen, um an der ehs studieren zu können?

Für ein Studium an der ehs müssen Sie keine Religionszugehörigkeit nachweisen. Die ehs ist offen für alle Studierenden unabhängig von Religion und Glauben. Sie sollten dennoch die Bereitschaft mitbringen, sich mit religiösen Grundfragen auseinanderzusetzen.


Begründungsschreiben für die Bewerbung

Was muss in das Begründungsschreiben?

Was muss in das Begründungsschreiben?

 

Bitte begründen Sie auf bis ca. 3 Seiten, warum Sie gerade dieses Studium aufnehmen möchten. Nehmen Sie vor allem Bezug auf Ihre bisherigen Erfahrungen in einschlägigen Praktika, Ausbildung, beruflicher Praxis und Ehrenamt sowie auf den akademisch-wissenschaftlichen Anspruch, mit dem Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Erläutern Sie darüber hinaus, was Sie vom Studium an der Evangelischen Hochschule Dresden für sich erwarten und was Sie mit dem Leitbild der Hochschule verbinden.

 

Vorgaben: Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen.

 

Wie lang muss das Begründungsschreiben sein und wie soll es formatiert werden?

Wie lang muss das Begründungsschreiben sein und wie soll es formatiert werden?

Das Begründungsschreiben sollte maximal 3 Seiten bei Schriftgröße 12 und einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen lang sein.


Praxiserfahrung

Muss ich ein Vorpraktikum absolvieren?

Muss ich ein Vorpraktikum absolvieren?

Besondere Praxiserfahrungen sind vor allem dann notwendig, wenn Sie Ihr Erststudium in einem verwandten Studiengang absolviert haben. In diesem Fall müssen Sie ca. 6 Monate Praxiserfahrung in der Sozialen Arbeit vorweisen können. Das können z.B. Praktika, Berufspraxis oder ehrenamtliche Tätigkeiten sein.

Was sind die Kriterien für diese Praxiserfahrung?

Was sind die Kriterien für diese Praxiserfahrung?

  • Dauer und Umfang des Praktikums: 6 Monate, mindestens 20 h/Woche
  • Arbeitsfelder: klassischer Bereich der sozialen Arbeit

Besondere Praxiserfahrungen sind vor allem dann notwendig, wenn Sie Ihr Erststudium in einem verwandten Studiengang absolviert haben. In diesem Fall müssen Sie ca. 6 Monate Praxiserfahrung in der Sozialen Arbeit vorweisen können. Das können z.B. Praktika, Berufspraxis oder ehrenamtliche Tätigkeiten sein.

Welchen Nachweis muss ich einreichen?

Welchen Nachweis muss ich einreichen?

Für den Nachweis des Praktikums reichen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ein. Folgende Informationen sollten aus dem Nachweis hervorgehen:

  • Name des/der Bewerbenden
  • Geburtsdatum
  • Art der Tätigkeit
  • Dauer und Umfang des Praktikums
  • Institution, in der das Praktikum geleistet wurde
  • Tätigkeiten
  • qualifizierte Einschätzung der Arbeit
  • Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

Ehrenamt

Muss ich mich ehrenamtlich engagieren, um einen Studienplatz zu bekommen?

Muss ich mich ehrenamtlich engagieren, um einen Studienplatz zu bekommen?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist keine zwingende Voraussetzung für ein Studium an der ehs. Falls Sie sich jedoch ehrenamtlich engagieren, wird das Ihrer Bewerbung positiv angerechnet.

Ich gehe einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Welchen Nachweis muss ich einreichen? Muss ich das Formular der ehs verwenden?

Ich gehe einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Welchen Nachweis muss ich einreichen? Muss ich das Formular der ehs verwenden?

Für den Nachweis Ihres ehrenamtlichen Engagements ist vor allem die Anzahl der Arbeitsstunden relevant. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Formblatt Ehrenamt. Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen).

Falls Sie bereits einen Nachweis haben, müssen Sie sich nicht zusätzlich das Formular ausfüllen lassen. Wichtig ist jedoch, dass die folgenden Informationen aus dem Nachweis hervorgehen:

  • Name des/der Bewerbenden
  • Geburtsdatum
  • Art der Tätigkeit
  • Dauer des Einsatzes (Zeitraum)
  • Umfang der Einsätze (Stunden pro Woche)
  • Institution, in der der Einsatz geleistet wurde
  • Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

Bewerbungsformular

Was muss ich tun, wenn ich einen Fehler im Bewerbungsformular gemacht habe und dieses bereits abgeschickt ist?

Was muss ich tun, wenn ich einen Fehler im Bewerbungsformular gemacht habe und dieses bereits abgeschickt ist?

Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine E-Mail an die E-Mails-Adresse, bei der Sie Ihre Bewerbung einreichen müssen und geben Sie an, wo Sie den Fehler gemacht haben und was die richtige Angabe wäre.

 

Studiengang E-Mail-Adresse für die Bewerbung
Soziale Arbeit (B.A.) Bewerbung.BA-SoA@ehs-dresden.de
Kindheitspädagogik (B.A.) Bewerbung.BA-KiP@ehs-dresden.de
Pflege (B.Sc.) Bewerbung.BSc-PQP@ehs-dresden.de
Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik Bewerbung.MB-ERGP@ehs-dresden.de

 

Die Zusammenfassung meines Bewerbungsformulars ist unvollständig. Was muss ich tun?

Die Zusammenfassung meines Bewerbungsformulars ist unvollständig. Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Mitarbeiterinnen aus dem Studierendensekretariat.

Ich habe mehr Praktika/Ehrenämter absolviert als ich im Bewerbungsformular angeben kann. Was soll ich tun?

Ich habe mehr Praktika/Ehrenämter absolviert als ich im Bewerbungsformular angeben kann. Was soll ich tun?

Bitte tragen Sie in das Bewerbungsformular zunächst die für Sie wichtigsten oder längsten Tätigkeiten ein. Aus Ihrem tabellarischen Lebenslauf sollten dann alle für das Studium relevanten Tätigkeiten hervorgehen.


Studienorganisation

Ich habe schon einmal studiert. Kann ich mir bereits absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen/anerkennen lassen?

Ich habe schon einmal studiert. Kann ich mir bereits absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen/anerkennen lassen?

Eine Prüfung über die Anerkennung von bereits absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt grundsätzlich erst nach Aufnahme des Studiums an der ehs. Weitere Informationen finden Sie hier: Anerkennung von Leistungen

Wenn ich während meines Studiums an der ehs schwanger werde, wie kann ich dann weiter studieren?

Wenn ich während meines Studiums an der ehs schwanger werde, wie kann ich dann weiter studieren?

Sie können während der Schwangerschaft wie gewohnt weiterstudieren, wenn dies für Sie und Ihr Kind keine Gefahr darstellt. Dazu sind einige Formalitäten notwendig, zu denen Sie Frau Broda aus dem Studierendensekretariat gern berät. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Urlaubssemester zu beantragen. Auch dazu berät Sie das Studierendensekretariat gern.  Alle notwendigen Formblätter finden Sie nach Immatrikulation im STUD.IP unter der Rubrik Mutterschutz.

Ich habe Familie. Gibt es an der ehs Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Studium und Familie?

Ich habe Familie. Gibt es an der ehs Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Studium und Familie?

Die ehs versteht sich als familienfreundliche Hochschule und unterstützt Studierende mit Kindern. Viele unserer Studierenden sind bereits Eltern. Studierende mit Kindern werden in den Eckpunkten zum Nachteilsausgleich besonders berücksichtigt. Auf dem Campus Dresden gibt es einen Eltern-Kind-Raum, falls Sie Ihr Kind mit in die Hochschule bringen möchten.