Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (Bachelor)
Studienvoraussetzungen
1. Hochschulzugangsberechtigung:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Allgemeine Fachhochschulreife (FHR) oder
- vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung -> Informationen zum Studium ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife
2. Eignungsprüfung und Studienplatzvergabe
Die Hochschule vergibt ihre Studienplätze in einem besonderen Auswahl- und Vergabeverfahren (Eignungsprüfung).
Wir halten Ausschau nach Personen, die über sich und das Leben, über Gesellschaft und Politik, über Glauben und Unglauben nachdenken wollen und die offen sind, sich selbstbestimmt zu entwickeln.
3. Kirchenmitgliedschaft
Für das Studium ist die Zugehörigkeit zu einer Kirche zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Um später im kirchlichen Dienst religions- und gemeindepädagogisch arbeiten zu können, wird die entsprechende Kirchenzugehörigkeit jedoch Voraussetzung sein.
Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsunterlagen
Neben dem Bewerbungsformular sind einzureichen:
- bei einer Bewerbung um das Profil Musik der Fragebogen zum Profil Musik
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerbungsschreiben (max. 5.000 Zeichen), mit dem Sie darstellen, was Sie zu ihrer Bewerbung motiviert hat und was Sie am Studiengang interessiert
- für die Bewerbung aussagekräftiger tabellarischer Lebenslauf
- Eine die Eignung begründende Referenz einer hauptamtlichen Person im Verkündigungsdienst (z.B. Gemeindepädagog:in, Pfarrer:in, Kirchenmusiker:in) – bei Wahl des Profils Musik mit aussagekräftigem Bezug zu den musikalischen Anforderungen in der Eignungsprüfung
- weitere Nachweise, aus denen die Motivation bzw. Eignung zum Studium hervorgehen
Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen
Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:
- "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
- "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden). -> zur Homepage
Informationen zum Nachteilsausgleich
Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.
Als Nachweise reichen Sie bitte ein:
- Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
- Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung
Studienberatung
Informationen zum Studiengang, den Studienvoraussetzungen sowie zur Eignungsprüfung:
Ellen Koitzsch
Campus Moritzburg
Tel.: 0351/46902500
moritzburgehs-dresden.de