Startseite
Startseite

Kolloquium zur staatlichen Anerkennung für Studierende und Absolvent:innen des Bachelorstudiums Soziale Arbeit (Vollzeit) SAM-Module


Die staatliche Anerkennung ist ein Qualitätssiegel für die fachliche und persönliche Eignung als Sozialarbeiter:in bzw. Sozialpädagoge/Sozialpädagogin. Sie ist Voraussetzung für die Anstellung im öffentlichen Dienst und Eingruppierungsmerkmal für einige Stellen. Gleichzeitig kann Sie als Bedingung in Zuwendungsbescheiden zur Förderung von Fachkraftstellen bei freien Trägern formuliert sein.
Die ehs empfiehlt Ihnen, die staatliche Anerkennung nach erfolgreicher Beendigung des Studiums bei der Landesdirektion Sachsen zu beantragen. Sie wird ausgesprochen, wenn die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Antragsmodalitäten entnehmen Sie der Internetseite der Landesdirektion Sachsen.

 

Zu den fachlichen Voraussetzungen gehört das Ablegen eines Kolloquiums. Es ist spätestens innerhalb von drei Jahren nach dem erfolgreichen Studienabschluss zu absolvieren (Ausschlussfrist). Über das erfolgreiche Absolvieren erhalten Sie eine Bescheinigung, die mit dem Antrag bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen ist.


Die Kolloquien finden zwei Mal jährlich an der ehs statt.

Nächste Termine:

Donnerstag, 21. November 2024 und Freitag, 22. November 2024

Anmeldeschluss im Prüfungsamt bis Freitag, 25. Oktober 2024 (Posteingang in der ehs).

 
Nachfolgend steht Ihnen das Anmeldeformular und Hinweise für die Fallbeschreibung und Thesenpapier zur Verfügung. Für die Anmeldung benötigen Sie das Anmeldeformular und in dreifacher gedruckter Ausfertigung eine Fallbeschreibung mit Thesenpapier.
 

BA SoA Anmeldung Kolloquium staatliche Anerkennung.pdf (6.8 kB)
Aktualisiert am: 12. Januar 2017
BA SoA Handreichung Kolloquium staatliche Anerkennung.pdf (157.4 kB)
Aktualisiert am: 02. Februar 2023