Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge in Vollzeit
Studienvoraussetzungen
Soziale Arbeit (M.A.)
- Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit oder einem verwandten Studiengang, z.B.: Erziehungswissenschaften, Kindheitspädagogik, Pädagogik, Heilpädagogik, Behindertenpädagogik, Religionspädagogik.
(Voraussetzungen bei Bewerbung mit Hochschulabschluss in einem verwandten Studiengang: Im Erststudium sollten sozialarbeiterische Studieninhalte gegeben sein. Weiterhin werden Praxiserfahrungen von ca. 6 Monaten, z.B.: Praktika, Berufspraxis oder Ehrenamt in der Sozialen Arbeit vorausgesetzt.) - Interesse an wissenschaftlicher Arbeit
Bewerbungsfrist: jährlich 15. Juni
Wichtige Information zum Termin des Studienbeginns
Da Sie ab dem 1. September an der ehs ins Masterstudium immatrikuliert werden, sollte Ihr Bachelorstudium bis spätestens 31. August erfolgreich abgeschlossen sein. Wir bitten Sie diese Gegebenheit zu prüfen, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns einreichen.
Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen
Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:
- "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
- "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden). -> zur Homepage
Informationen zum Nachteilsausgleich
Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.
Als Nachweise reichen Sie bitte ein:
- Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
- Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung
Bewerbungsschritte
1. Bewerbung an der ehs
Diese Unterlagen müssen für die Bewerbung um einen Studienplatz eingereicht werden:
2. Einreichen der Bewerbungsunterlagen
Für das Einreichen der Bewerbungsunterlagen beachten Sie bitte folgende Schritte:
Ausfüllen: Füllen Sie die einzelnen Formularseiten Schritt für Schritt aus. Auf Seite 7 erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten und haben hier die Möglichkeit zur Korrektur.
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2. PDF-Datei erstellen: Bitte beachten Sie beim Erstellen der PDF-Datei die vorgegebene Reihenfolge für Ihre Unterlagen |
3. Bewerbungsunterlagen per E-Mail einreichen:
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4. Eingangsbestätigung: Sie erhalten beim Versenden Ihrer Bewerbungsunterlagen an die oben genannte E-Mail-Adresse eine automatische Eingangsbestätigung. |
5. Unterlagen aufbewahren: Bitte bewahren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf! Im Falle der Zusage werde Sie darum gebeten, die Unterlagen postalisch einzureichen. |
3. Entscheidung des Aufnahmeausschusses
Studienplätze werden an der ehs nach einem besonderen Vergabeverfahren vergeben:
4. Rückmeldung zur Bewerbung
Sie bekommen in der Regel maximal 6 Wochen nach Ende Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail. Diese Mail geht an die E-Mails-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.
Zusage Im Falle einer Zusage haben Sie ca. 3 bis 4 Wochen Zeit den Studienplatz anzunehmen oder abzulehen. Wenn Sie den Studienplatz annehmen, sind die nächsten Schritte: (1) Einreichen der Bewerbungsunterlagen per Post (z.B. beglaubigte Zeugniskopien): Sie werden per E-Mail darüber informiert, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. (2) Einzahlung Semesterbeitrag: Sie erhalten dazu alle Informationen per E-Mail. (3) Immatrikulation: Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierendenausweis. |
Wartelistenplatz Mit der Information über einen Wartelistenplatz wird Ihnen auch Ihr Platz auf der Warteliste mitgeteilt. Sie werden umgehend informiert sobald ein Studienplatz frei wird. Eine Zusage kann auch noch kurz vor Studienbeginn erteilt werden. Teilen Sie uns gern mit, falls Sie einen Studienplatz an einer anderen Hochschule oder Universität annehmen und kein Interesse mehr an dem Wartelistenplatz haben. |
Absage Im Falle einer Absage haben Sie die Möglichkeit, sich zur nächsten Bewerbungsfrist noch einmal zu bewerben. Bitte reichen Sie hierfür aktualisierte Bewerbungsunterlagen ein. Sie können außerdem ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung wahrnehmen. |