Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge in Vollzeit
Studienvoraussetzungen
Soziale Arbeit (M.A.)
Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
- im Bereich der Sozialen Arbeit
ODER
- einem verwandten Handlungsfeld des Sozial-, Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitswesen
Bitte beachten:
- Bewerber:innen, die über einen Abschluss benachbarter Professionen verfügen, müssen ihre besondere Eignung für die Soziale Arbeit nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Berufstätigkeit oder Berufserfahrung und sollte im Begründungsschreiben für den Studienwunsch ausgeführt werden.
- Der Brückenkurs Recht muss verpflichtend absolviert werden, wenn Bewerber:innen über keinen Abschluss verfügen, der nach Sächs.SozAnerkG berechtigt, eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in, Sozialpädagog:in, Kindheitspädagog:in oder Heilpädagog:in zu erhalten. Der Brückenkurs muss vor Beginn des regulären Vorlesungsbeginn belegt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen
Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:
- "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
- "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden). -> zur Homepage
Bewerbungsfrist
17. Juni 2024
Wichtige Information zum Termin des Studienbeginns
Da Sie ab dem 1. September an der ehs ins Masterstudium immatrikuliert werden, sollte Ihr Bachelorstudium bis spätestens 31. August erfolgreich abgeschlossen sein. Wir bitten Sie diese Gegebenheit zu prüfen, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns einreichen.
Sonderstudienplätze
Die Hochschule vergibt für den Masterstudiengang Soziale Arbeit Sonderstudienplätze.
Informationen zum Nachteilsausgleich
Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.
Als Nachweise reichen Sie bitte ein:
- Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
- Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung
Bewerbungsschritte
(1) Online-Bewerbungsformular
Ausfüllen: Füllen Sie die einzelnen Formularseiten Schritt für Schritt aus. Auf Seite 7 erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten und haben hier die Möglichkeit zur Korrektur.
Absenden: Senden Sie das Formular ab. Ihre Daten werden nun in digitaler Form an die Evangelische Hochschule Dresden übermittelt.
Abspeichern: Speichern Sie das Bewerbungsformular ab und fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen wie beschrieben zusammen. Ihre Bewerbungsunterlagen sind erst dann vollständig, wenn Ihre digitalen Bewerbungsunterlagen an der Hochschule eingegangen ist.
(2) Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei zusammenstellen
- Bezeichnen Sie Ihre Datei eindeutig: Nachname_Vorname_MASoA
- Bitte beachten Sie beim Erstellen der PDF-Datei die vorgegebene Reihenfolge für Ihre Unterlagen
- Bewerbungsformular
- Nachteilsausgleich (inkl. Nachweis) - falls zutreffend
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
- Begründungsschreiben für den Studienwunsch
- Zeugnis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Antrag Zugangsprüfung)
- Zeugnisse/Dokumente über Ausbildung und/oder Studium
- Nachweise zur Berufstätigkeit, Praktikum (einschließlich Referenzen)
- Nachweise zum Ehrenamt
- Nachweise über absolvierte Weiterbildungen
Bitte beachten Sie, dass unsere E-Mail-Server eine maximale Dateigröße von 25 MB unterstützen.Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen und Verkleinern einer PDF-Datei finden Sie hier.
(3) Bewerbungsunterlagen per E-Mail einreichen
Soziale Arbeit (M.A.) | Bewerbung.MA-SoAehs-dresden.de |
(4) Eingangsbestätigung
Sie erhalten beim Versenden Ihrer Bewerbungsunterlagen an die oben genannten E-Mail-Adressen für den jeweiligen Studiengang eine automatische Eingangsbestätigung.
(5) Unterlagen aufbewahren
Bitte bewahren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf! Im Falle der Zusage werden Sie darum gebeten, die Unterlagen postalisch einzureichen.
2. Entscheidung des Aufnahmeausschusses
Studienplätze werden an der ehs nach einem besonderen Vergabeverfahren vergeben:
Sie bekommen in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen nach Ende Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail. Diese Mail geht an die E-Mails-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.
Zusage Im Falle einer Zusage haben Sie ca. 3 bis 4 Wochen Zeit den Studienplatz anzunehmen oder abzulehnen. Wenn Sie den Studienplatz annehmen, sind die nächsten Schritte: (1) Einreichen der Bewerbungsunterlagen per Post (z.B. beglaubigte Zeugniskopien): Sie werden per E-Mail darüber informiert, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. (2) Einzahlung Semesterbeitrag: Sie erhalten dazu alle Informationen per E-Mail. (3) Immatrikulation: Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierendenausweis. |
Wartelistenplatz Mit der Information über einen Wartelistenplatz wird Ihnen auch Ihr Platz auf der Warteliste mitgeteilt. Sie werden umgehend informiert sobald ein Studienplatz frei wird. Eine Zusage kann auch noch kurz vor Studienbeginn erteilt werden. Teilen Sie uns gern mit, falls Sie einen Studienplatz an einer anderen Hochschule oder Universität annehmen und kein Interesse mehr an dem Wartelistenplatz haben. |
Absage Im Falle einer Absage haben Sie die Möglichkeit, sich zur nächsten Bewerbungsfrist noch einmal zu bewerben. Bitte reichen Sie hierfür aktualisierte Bewerbungsunterlagen ein. Sie können außerdem ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung wahrnehmen. |