SOZIALE ARBEIT (MASTER OF ARTS)


Studienvoraussetzungen

Zum konsekutiven Masterstudiengang „Soziale Arbeit“ (Master of Arts) können Bewerber:innen zugelassen werden, die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Bereich der Sozialen Arbeit oder einem verwandten Handlungsfeld des Sozial-, Bildungs-, Erziehungs- und Gesundheitswesens verfügen.

 

  • Bewerber:innen, die über einen Abschluss benachbarter Professionen verfügen, müssen ihre besondere Eignung für die Soziale Arbeit nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch eine entsprechende Berufstätigkeit oder Berufserfahrung und sollte im Begründungsschreiben für den Studienwunsch ausgeführt werden.
  • Der Brückenkurs Recht muss verpflichtend absolviert werden, wenn Bewerber:innen über keinen Abschluss verfügen, der nach Sächs.SozAnerkG berechtigt, eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in, Sozialpädagog:in, Kindheitspädagog:in oder Heilpädagog:in zu erhalten. Der Brückenkurs muss vor Beginn des regulären Vorlesungsbeginn belegt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vergabe der Studienplätze

Die Studienplätze werden in einem besonderen Aufnahmeverfahren auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Bewerbungen vergeben. Bei der Vergabe der Studienplätze spielen eine wichtige Rolle:

 

  • Ihre Voraussetzungen und Ihre Motivation zu Studium und Beruf
  • Ihr bisheriger Bildungsweg und eventuell Berufsweg
  • Die Reflexion Ihrer biografischen, wissenschaftlichen und praktischen Erfahrungen sowie Ihrer Studienerfahrungen, in Hinblick auf Ihren Wunsch ein Masterstudium zu absolvieren. 
  • Ihr ehrenamtliches Engagement 

Die Abschlussnote Ihres ersten Hochschulabschlusses wird in Zusammenhang mit den genannten Punkten bewertet.


Wichtige Information zum Termin des Studienbeginns

Da Sie ab dem 1. September an der ehs ins Masterstudium immatrikuliert werden, sollte Ihr Bachelorstudium bis spätestens 31. August erfolgreich abgeschlossen sein. Wir bitten Sie diese Gegebenheit zu prüfen, bevor Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bei uns einreichen.


Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsunterlagen

Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsformular der Hochschule
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
  • Zeugnisse und Beurteilungen über den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
  • Eine ausführliche Begründung Ihrer Bewerbung: Bitte begründen Sie auf bis ca. 3 Seiten, warum Sie gerade dieses Studium aufnehmen möchten. Nehmen Sie vor allem Bezug auf Ihre bisherigen Erfahrungen in einschlägigen Praktika, Ausbildung, beruflicher Praxis und Ehrenamt sowie auf den akademisch-wissenschaftlichen Anspruch, mit dem Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Erläutern Sie darüber hinaus, was Sie vom Studium an der Evangelischen Hochschule für sich erwarten und was Sie mit dem Leitbild der Hochschule verbinden.
    Vorgaben: Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen.
  • Nachweise und Zeugnisse über Beschäftigungen und Tätigkeiten in der Sozialen Arbeit, z.B. Arbeitszeugnisse (wenn vorhanden)
  • Nachweise über Praktika (wenn vorhanden), nach Möglichkeit durch qualifizierte Zeugnisse, Beurteilungen bzw. Referenzen
  • Nachweis über Weiterbildungen, berufliche Ausbildungen, (nicht) abgeschlossene Studiengänge (wenn vorhanden)
  • Nachweise über ehrenamtliches Engagement. Relevant ist die Anzahl der Arbeitsstunden, bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das "Formblatt Ehrenamt". Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen)

 


Informationen zum Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich

Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.

 

Als Nachweise reichen Sie bitte ein:

  • Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
  • Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung

Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen 

Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:

 

  • "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
  • "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden). -> zur Homepage