Bewerbungsverfahren für Bachelorstudiengänge in Vollzeit
Studienvoraussetzungen
Soziale Arbeit (B.A.)
1. Hochschulzugangsberechtigung:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Allgemeine Fachhochschulreife (FHR) oder
- vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife ist möglich)
2. Weitere Voraussetzungen speziell für diesen Studiengang
-
- Freiwilligendienst im In- oder Ausland (z.B.: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
- Praktika während der 2-jährigen Fachoberschule für Soziales
- Soziale Praktika während einer beruflichen Ausbildung
- Au Pair
- Zivildienst (je nach Tätigkeit)
- anderes Praktikum
Mehrere Praktikumszeiten können zusammengezählt werden.
3. Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht (keine unbedingte Zugangsvoraussetzung)
- Ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. in sozialen, politischen, kulturellen, kirchlichen oder sportlichen Bereichen können in die Bewerbung einfließen.
Kindheitspädagogik (B.A.)
1. Hochschulzugangsberechtigung:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Allgemeine Fachhochschulreife (FHR) oder
- vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung -> Informationen zum Studium ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife
2. Vorpraktikum von mindestens 6 Monaten in der Arbeit mit Kindern, z.B.: in einer Kindertageseinrichtung, einem Schulhort, einer Grundschule. Möglich sind z.B.:
-
- Freiwilligendienst im In- oder Ausland (z.B.: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
- Praktika während der 2-jährigen Fachoberschule für Soziales
- Soziale Praktika während einer beruflichen Ausbildung
- Zivildienst (je nach Tätigkeit)
- anderes Praktikum
Mehrere Praktikumszeiten können zusammengezählt werden.
3. Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht (keine unbedingte Zugangsvoraussetzung)
- Ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. in sozialen, politischen, kulturellen, kirchlichen oder sportlichen Bereichen können in die Bewerbung einfließen.
Pflege (B.Sc.)
1. Hochschulzugangsberechtigung:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Allgemeine Fachhochschulreife (FHR) oder
- vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung -> Informationen zum Studium ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife
2. Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf laut der gesetzlichen Vorgabe
- Vorlage eines ärztlichen Attests (Download Vordruck)
3. Erste Erfahrungen in der Pflege sind erwünscht
Vor der Entscheidung für diesen Studiengang ist es wichtig, erste Eindrücke im Berufsfeld zu sammeln. Wir empfehlen unseren Bewerber:innen daher, im Vorfeld ein Praktikum in der Pflege zu absolvieren. Das Praktikum ist freiwillig und nicht verpflichtend. Bewerber:innen mit praktischen Erfahrungen werden allerdings bevorzugt aufgenommen.
Als Praktikumsort kann jeder Bereich der Pflege gewählt werden. Auch unsere Praxispartner im Studium bieten Ihnen die Möglichkeit, in Ihren Häusern ein Vorpraktikum zu absolvieren. -> <link studium/studiengaenge/pflege-und-gesundheit/pflege-dual-bachelor/unsere-kooperationsspartner/ _blank internal-link "Opens internal link in current window">Bitte wenden Sie sich dazu direkt an unsere Praxispartner. </link>
Möglich wäre auch ein "Freiwilliges Soziales Jahr" oder ein "Bundesfreiwilligendienst".
Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.)
1. Hochschulzugangsberechtigung:
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Allgemeine Fachhochschulreife (FHR) oder
- vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung -> Informationen zum Studium ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife
2. Eignungsprüfung und Studienplatzvergabe
Die Hochschule vergibt ihre Studienplätze in einem besonderen Auswahl- und Vergabeverfahren (Eignungsprüfung).
Wir halten Ausschau nach Personen, die über sich und das Leben, über Gesellschaft und Politik, über Glauben und Unglauben nachdenken wollen und die offen sind, sich selbstbestimmt zu entwickeln.
3. Kirchenmitgliedschaft
Für das Studium ist die Zugehörigkeit zu einer Kirche zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Um später im kirchlichen Dienst religions- und gemeindepädagogisch arbeiten zu können, wird die entsprechende Kirchenzugehörigkeit jedoch Voraussetzung sein.
Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen
Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:
- "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
- "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden). -> zur Homepage
Bewerbungsfristen
Soziale Arbeit (B.A.) | jährlich 1. April |
Kindheitspädagogik (B.A.) | jährlich 1. Juni |
Pflege (B.Sc.) | jährlich 15. Juli |
Ev. Religions- und Gemeindepädagogik | Profil Musik: 15. Mai 2023 & Profil Soziale Arbeit: 1. Juni 2023 |
Sonderstudienplätze
Die Hochschule vergibt für die Studiengänge Soziale Arbeit (B.A.), Kindheitspädagogik (B.A.) und Pflege (B.Sc.) Sonderstudienplätze.
Informationen zum Nachteilsausgleich
Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.
Als Nachweise reichen Sie bitte ein:
- Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
- Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung
Bewerbungsschritte
(1) Online-Bewerbungsformular
Ausfüllen: Füllen Sie die einzelnen Formularseiten Schritt für Schritt aus. Auf Seite 7 erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten und haben hier die Möglichkeit zur Korrektur.
Absenden: Senden Sie das Formular ab. Ihre Daten werden nun in digitaler Form an die Evangelische Hochschule Dresden übermittelt.
Abspeichern: Speichern Sie das Bewerbungsformular ab und fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen wie beschrieben zusammen. Ihre Bewerbungsunterlagen sind erst dann vollständig, wenn Ihre digitalen Bewerbungsunterlagen an der Hochschule eingegangen ist.
(2) Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei zusammenstellen
- Bezeichnen Sie Ihre Datei eindeutig: Nachname_Vorname_Abkürzung des Studiengangs
Soziale Arbeit (B.A.) | SoA |
Kindheitspädagogik (B.A.) | Kip |
Pflege (B.Sc.) | PQP |
Ev. Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.) | ERGP |
- Bitte beachten Sie beim Erstellen der PDF-Datei die vorgegebene Reihenfolge für Ihre Unterlagen
- Bewerbungsformular
- Nachteilsausgleich (inkl. Nachweis) - falls zutreffend
- Nachweis Beratungsgespräch nach § 17 Sächs HSFG (wenn Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife) - falls zutreffend
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
- nur für die Studiengänge: Soziale Arbeit (B.A.), Kindheitspädagogik (B.A.), Pflege (B.Sc.): Begründungsschreiben für den Studienwunsch
- nur für den Studiengang Ev. Religions- und Gemeindepädagogik: Bewerbungsschreiben
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Antrag Zugangsprüfung)
- Zeugnisse/Dokumente über Ausbildung und/oder Studium
- Nachweise zur Berufstätigkeit, Praktikum (einschließlich Referenzen)
- Nachweise zum Ehrenamt
- Nachweise über absolvierte Weiterbildungen
- nur für den Studiengang Pflege: Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Pflegeberuf laut der gesetzlichen Vorgaben
- nur für den Studiengang Ev. Religions- und Gemeindepädagogik: Referenzschreiben
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen und Verkleinern einer PDF-Datei finden Sie hier.
Falls es Ihnen nicht möglich ist, eine solche Datei zu erstellen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Birgitt Helm (birgitt.helmehs-dresden.de).
(3) Bewerbungsunterlagen per E-Mail einreichen
Soziale Arbeit (B.A.) | Bewerbung.BA-SoA![]() |
Kindheitspädagogik (B.A.) | Bewerbung.BA-KiP![]() |
Pflege (B.Sc.) | Bewerbung.BSc-PQP![]() |
Ev. Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.) | Bewerbung.MB-ERGP![]() |
(4) Eingangsbestätigung
Sie erhalten beim Versenden Ihrer Bewerbungsunterlagen an die oben genannten E-Mail-Adressen für den jeweiligen Studiengang eine automatische Eingangsbestätigung.
(5) Unterlagen aufbewahren
Bitte bewahren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf! Im Falle der Zusage werde Sie darum gebeten, die Unterlagen postalisch einzureichen.
2. Entscheidung des Aufnahmeausschusses
Studienplätze werden an der ehs nach einem besonderen Vergabeverfahren vergeben:
Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.)
Bitte beachten Sie, dass Beweberinnern und Bewerber für den Studiengang Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.) zu einer Eignungsprüfung eingeladen werden.
Sie bekommen in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen nach Ende Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail. Diese Mail geht an die E-Mails-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.
Zusage Im Falle einer Zusage haben Sie ca. 3 bis 4 Wochen Zeit den Studienplatz anzunehmen oder abzulehnen. Wenn Sie den Studienplatz annehmen, sind die nächsten Schritte: (1) Einreichen der Bewerbungsunterlagen per Post (z.B. beglaubigte Zeugniskopien): Sie werden per E-Mail darüber informiert, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. (2) Einzahlung Semesterbeitrag: Sie erhalten dazu alle Informationen per E-Mail. (3) Immatrikulation: Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierendenausweis. |
Wartelistenplatz Mit der Information über einen Wartelistenplatz wird Ihnen auch Ihr Platz auf der Warteliste mitgeteilt. Sie werden umgehend informiert sobald ein Studienplatz frei wird. Eine Zusage kann auch noch kurz vor Studienbeginn erteilt werden. Teilen Sie uns gern mit, falls Sie einen Studienplatz an einer anderen Hochschule oder Universität annehmen und kein Interesse mehr an dem Wartelistenplatz haben. |
Absage Im Falle einer Absage haben Sie die Möglichkeit, sich zur nächsten Bewerbungsfrist noch einmal zu bewerben. Bitte reichen Sie hierfür aktualisierte Bewerbungsunterlagen ein. Sie können außerdem ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung wahrnehmen. |