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Bewerbungsverfahren für Bachelorstudiengänge in Vollzeit


Studienvoraussetzungen

Soziale Arbeit (B.A.)

Soziale Arbeit (B.A.)

1. Hochschulzugangsberechtigung:

 

2. Vorpraktikum

Sie müssen ein Vorpraktikum im sozialen Bereich vorweisen.

 

Kriterien:

  • mindestens 6 Monate
  • mindestens 20h/Woche
  • mehrere Praktikumszeiten können zusammengezählt werden
  • Berufstätigkeit wird anerkannt

anerkannt wird:

  • Freiwilligendienst im In- oder Ausland (z.B.: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
  • Praktika während der 2-jährigen Fachoberschule für Soziales
  • Soziale Praktika während einer beruflichen Ausbildung
  • Au Pair 
  • Zivildienst (je nach Tätigkeit)
  • anderes Praktikum (je nach Tätigkeit)

 

3. Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht (keine verpflichtende Zugangsvoraussetzung)

Ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. in sozialen, politischen, kulturellen, kirchlichen oder sportlichen Bereichen können in die Bewerbung einfließen.

 

Nachweise:

Relevant ist die Anzahl der Arbeitsstunden.

Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Formblatt Ehrenamt. Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen).

Kindheitspädagogik (B.A.)

Kindheitspädagogik (B.A.)

1. Hochschulzugangsberechtigung:

 

2. Vorpraktikum

Sie müssen ein Vorpraktikum in der Arbeit mit Kindern vorweisen, z.B. Kindertageseinrichtung, Schulhort, Grundschule.

 

Kriterien:

  • mindestens 6 Monate
  • mindestens 20h/Woche
  • mehrere Praktikumszeiten können zusammengezählt werden
  • Berufstätigkeit wird anerkannt

anerkannt wird:

  • Freiwilligendienst im In- oder Ausland (z.B.: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
  • Praktika während der 2-jährigen Fachoberschule für Soziales
  • Soziale Praktika während einer beruflichen Ausbildung
  • Zivildienst (je nach Tätigkeit)
  • anderes Praktikum (je nach Tätigkeit)

 

3. Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht (keine verpflichtende Zugangsvoraussetzung)

Ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. in sozialen, politischen, kulturellen, kirchlichen oder sportlichen Bereichen können in die Bewerbung einfließen.

 

Nachweise:

Relevant ist die Anzahl der Arbeitsstunden.

Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Formblatt Ehrenamt. Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen).

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Pflege (B.Sc.)

Pflege (B.Sc.)

1. Hochschulzugangsberechtigung:

 

2. Gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf laut der gesetzlichen Vorlage:

Mit Ihrer Bewerbung müssen Sie eine gesundheitliche Eignung für den Pflegeberuf laut der gesetzlichen Vorgabe nachweisen. Für die Eignung legen Sie ein ärztliches Attest vor.

Download Vordruck

 

3. Erste Erfahrungen in der Pflege sind erwünscht:

Vor der Entscheidung für diesen Studiengang ist es wichtig, erste Eindrücke im Berufsfeld zu sammeln. Wir empfehlen unseren Bewerber:innen daher, im Vorfeld ein Praktikum in der Pflege zu absolvieren. Das Praktikum ist freiwillig und nicht verpflichtend. Bewerber:innen mit praktischen Erfahrungen werden allerdings bevorzugt aufgenommen.

Als Praktikumsort kann jeder Bereich der Pflege gewählt werden. Auch unsere Praxispartner im Studium bieten Ihnen die Möglichkeit, in Ihren Häusern ein Vorpraktikum zu absolvieren. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an unsere Praxispartner:innen.

Möglich wäre auch ein "Freiwilliges Soziales Jahr" oder ein "Bundesfreiwilligendienst".


Neu ab Wintersemester 2024/2025: Vertrag mit einer Praxiseinichtung für das duale Pflegestudium

Ab Wintersemester 2024/2025 benötigen alle Studierenden im dualen Bachelorstudiengang Pflege einen Vertrag mit einer Praxiseinrichtung. Dabei kann es sich um ein Krankenhaus, einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim handeln. In dieser Praxiseinrichtung finden Praxiseinsätze im Rahmen des Studiums statt. Sie zahlt außerdem die Vergütung, die alle Studierenden des Studiengangs jeden Monat erhalten.

 

Die ehs unterstützt Sie dabei, eine geeignete Einrichtung zu finden und vermittelt einen entsprechenden Vertrag. Dazu füllen Sie bitte das Beiblatt Praxiseinrichtung Pflegestudium aus und reichen es mit Ihren Bewerbungsunterlagen bei uns ein. Wir geben Ihre Unterlagen dann an geeignete Einrichtungen weiter. Diese Einrichtungen kontaktieren Sie daraufhin, um ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren.

Wenn Sie bereits Kontakt zu einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst hatten, mit dem Sie gern den Vertrag schließen möchten, notieren Sie dies bitte ebenfalls im Beiblatt Praxiseinrichtung Pflegestudium und reichen Sie es gemeinsam mit Ihren Bewerbungsunterlagen bei uns ein.

 

Hier finden Sie eine Übersicht zu unseren Kooperationspartner für die Praxis im Studium.

 

Je früher Sie sich bei uns bewerben, um so früher kann der Kontakt mit der Praxiseinrichtung und der verbindliche Vertragsabschluss erfolgen.

Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.)

Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.)

1. Hochschulzugangsberechtigung:

 

2. Eignungsprüfung:

  • Wir halten Ausschau nach Personen, die über sich und das Leben, über Gesellschaft und Politik, über Glauben und Unglauben nachdenken wollen und die offen sind, sich selbstbestimmt zu entwickeln.
  • Die Hochschule vergibt ihre Studienplätze in einem besonderen Auswahl- und Vergabeverfahren (Eignungsprüfung).

 

3. Kirchenmitgliedschaft ist erwünscht (keine verpflichtende Zugangsvoraussetzung):

  • Für das Studium ist die Zugehörigkeit zu einer Kirche zwar erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich. Um später im kirchlichen Dienst religions- und gemeindepädagogisch arbeiten zu können, wird die entsprechende Kirchenzugehörigkeit jedoch Voraussetzung sein.

Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen

Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen

Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:

 

  • "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
  • "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden). -> zur Homepage

Bewerbungsfristen

Soziale Arbeit (B.A.) jährlich 1. April
Kindheitspädagogik (B.A.) jährlich 1. Juni
Pflege (B.Sc.) jährlich 15. Juli
Ev. Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.) Profil Musik: 15. Mai & Profil Soziale Arbeit: 1. Juni

Sonderstudienplätze

Sonderstudienplätze

Die Hochschule vergibt für die Studiengänge Soziale Arbeit (B.A.), Kindheitspädagogik (B.A.) und Pflege (B.Sc.) Sonderstudienplätze.

Informationen zum Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich

Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.

 

Als Nachweise reichen Sie bitte ein:

  • Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
  • Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung

Bewerbungsschritte

1. Einreichen der Bewerbungsunterlagen

(1) Online-Bewerbungsformular

Ausfüllen: Füllen Sie die einzelnen Formularseiten Schritt für Schritt aus. Auf Seite 7 erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten und haben hier die Möglichkeit zur Korrektur.


Absenden: Senden Sie das Formular ab. Ihre Daten werden nun in digitaler Form an die Evangelische Hochschule Dresden übermittelt.


Abspeichern: Speichern Sie das Bewerbungsformular ab und fügen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen wie beschrieben zusammen. Ihre Bewerbungsunterlagen sind erst dann vollständig, wenn Ihre digitalen Bewerbungsunterlagen an der Hochschule eingegangen ist.

 

(2) Bewerbungsunterlagen in einer PDF-Datei zusammenstellen

  • Bezeichnen Sie Ihre Datei eindeutig: Nachname_Vorname_Abkürzung des Studiengangs
Soziale Arbeit (B.A.) SoA
Kindheitspädagogik (B.A.) Kip
Pflege (B.Sc.) PQP
Ev. Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.) ERGP

 

  • Bitte beachten Sie beim Erstellen der PDF-Datei die vorgegebene Reihenfolge für Ihre Unterlagen
  1. Bewerbungsformular
  2. Nachteilsausgleich (inkl. Nachweis) - falls zutreffend
  3. Nachweis Beratungsgespräch nach § 17 Sächs HSFG (wenn Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife) - falls zutreffend
  4. Tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
  5. nur für die Studiengänge: Soziale Arbeit (B.A.), Kindheitspädagogik (B.A.), Pflege (B.Sc.): Begründungsschreiben für den Studienwunsch
  6. nur für den Studiengang Ev. Religions- und Gemeindepädagogik: Bewerbungsschreiben
  7. Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachhochschulreife, Antrag Zugangsprüfung)
  8. Zeugnisse/Dokumente über Ausbildung und/oder Studium
  9. Nachweise zur Berufstätigkeit, Praktikum (einschließlich Referenzen)
  10. nur für die Studiengänge: Soziale Arbeit (B.A.), Kindheitspädagogik (B.A.), Pflege (B.Sc.): Nachweise zum Ehrenamt
  11. Nachweise über absolvierte Weiterbildungen
  12. nur für den Studiengang Pflege: Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Pflegeberuf laut der gesetzlichen Vorgaben & Beiblatt zur Bewerbung
  13. nur für den Studiengang Ev. Religions- und Gemeindepädagogik: Referenzschreiben

Bitte beachten Sie, dass unsere E-Mail-Server eine maximale Dateigröße von 25 MB unterstützen.Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Erstellen und Verkleinern einer PDF-Datei finden Sie hier.

 

(3) Bewerbungsunterlagen per E-Mail einreichen

Soziale Arbeit (B.A.) Bewerbung.BA-SoA@ehs-dresden.de
Kindheitspädagogik (B.A.) Bewerbung.BA-KiP@ehs-dresden.de
Pflege (B.Sc.) Bewerbung.BSc-PQP@ehs-dresden.de
Ev. Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.) Bewerbung.MB-ERGP@ehs-dresden.de

 

(4) Eingangsbestätigung

Sie erhalten beim Versenden Ihrer Bewerbungsunterlagen an die oben genannten E-Mail-Adressen für den jeweiligen Studiengang eine automatische Eingangsbestätigung.

 

(5) Unterlagen aufbewahren

Bitte bewahren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auf! Im Falle der Zusage werden Sie darum gebeten, die Unterlagen postalisch einzureichen.

2. Entscheidung des Aufnahmeausschusses

2. Entscheidung des Aufnahmeausschusses

Studienplätze werden an der ehs nach einem besonderen Vergabeverfahren vergeben:

Soziale Arbeit (B.A.)

Kindheitspädagogik (B.A.)

Pflege (B.Sc.)

Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.)

Bitte beachten Sie, dass Beweberinnern und Bewerber für den Studiengang Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.) zu einer Eignungsprüfung eingeladen werden.

 

3. Rückmeldung zur Bewerbung

Sie bekommen in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen nach Ende Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail. Diese Mail geht an die E-Mails-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.

 

Zusage

Im Falle einer Zusage haben Sie ca. 3 bis 4 Wochen Zeit den Studienplatz anzunehmen oder abzulehnen.

Wenn Sie den Studienplatz annehmen, sind die nächsten Schritte:

(1)    Einreichen der Bewerbungsunterlagen per Post (z.B. beglaubigte Zeugniskopien): Sie werden per E-Mail darüber informiert, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

(2)    Einzahlung Semesterbeitrag: Sie erhalten dazu alle Informationen per E-Mail.

(3)    Immatrikulation: Nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierendenausweis.

 

Wartelistenplatz

Mit der Information über einen Wartelistenplatz wird Ihnen auch Ihr Platz auf der Warteliste mitgeteilt. Sie werden umgehend informiert sobald ein Studienplatz frei wird. Eine Zusage kann auch noch kurz vor Studienbeginn erteilt werden. Teilen Sie uns gern mit, falls Sie einen Studienplatz an einer anderen Hochschule oder Universität annehmen und kein Interesse mehr an dem Wartelistenplatz haben.

 

Absage

Im Falle einer Absage haben Sie die Möglichkeit, sich zur nächsten Bewerbungsfrist noch einmal zu bewerben. Bitte reichen Sie hierfür aktualisierte Bewerbungsunterlagen ein. Sie können außerdem ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung wahrnehmen.