KINDHEITSPÄDAGOGIK (BACHELOR OF ARTS)
Hochschulzugangsberechtigung
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
- Allgemeine Fachhochschulreife (FHR) oder
- vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung (Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife ist möglich)
Vorpraktikum
Sie müssen ein Vorpraktikum in der Arbeit mit Kindern vorweisen, z.B. Kindertageseinrichtung, Schulhort, Grundschule.
Kriterien:
- mindestens 6 Monate
- mindestens 20h/Woche
- mehrere Praktikumszeiten können zusammengezählt werden
- Berufstätigkeit wird anerkannt
anerkannt wird:
- Freiwilligendienst im In- oder Ausland (z.B.: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
- Praktika während der 2-jährigen Fachoberschule für Soziales
- Soziale Praktika während einer beruflichen Ausbildung
- Zivildienst (je nach Tätigkeit)
- anderes Praktikum (je nach Tätigkeit)
Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht (keine verpflichtende Zugangsvoraussetzung)
Ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. in sozialen, politischen, kulturellen, kirchlichen oder sportlichen Bereichen können in die Bewerbung einfließen.
Nachweise:
Relevant ist die Anzahl der Arbeitsstunden.
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Formblatt Ehrenamt. Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen).
Sprachkenntnisse für ausländische Bewerber:innen
Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:
- telc Deutsch C1 Hochschule
- TestDaF - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden).
Bei Fragen zum Sprachnachweis wenden Sie sich bitte an Irene Sperfeld (irene.sperfeldehs-dresden.de).
Bewerbungsfrist
3. Juni 2024
Studienplatzvergabe
Die Studienplätze werden in einem besonderen Aufnahmeverfahren auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungen vergeben. Hier steht das Begründungsschreiben für den Studienwunsch im Mittelpunkt Ihrer Bewerbung. Bei der Vergabe der Studienplätze spielen eine wichtige Rolle:
- Ihre Voraussetzungen und Ihre Motivation zu Studium und Beruf
- Ihr bisheriger Bildungsweg und Berufsweg (soweit vorhanden)
- Ihre praktischen Erfahrungen, z.B. aus dem Vorpraktikum
- Ihr ehrenamtliches Engagement
Die Hochschule gibt keinen Numerus Clausus vor. Die Abschlussnote des Abiturs bzw. der Fachhochschulreife fließt in das Aufnahmeverfahren ein.
Sonderstudienplätze
Für diesen Studiengang werden Sonderstudienplätze vergeben:
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen
Begründungsschreiben für den Studienwunsch
Mit der Bewerbung an der ehs wollen wir Sie besser kennenlernen und erfahren, was Ihre Motivation zum Studium ist. Aus diesem Grund reichen Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen das sogenannte Begründungsschreiben für den Studienwunsch ein.
Inhalt:
Bitte begründen Sie, warum Sie gerade dieses Studium aufnehmen möchten. Nehmen Sie vor allem Bezug auf Ihre bisherigen Erfahrungen in einschlägigen Praktika, Ausbildung, beruflicher Praxis und Ehrenamt. Erläutern Sie darüber hinaus, was Sie vom Studium an der Evangelischen Hochschule für sich erwarten und was Sie mit dem Leitbild der Hochschule verbinden.
Umfang:
ca. 3 Seiten
Formatierungsvorgaben:
Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen
Weitere Unterlagen:
- Bewerbungsformular der Hochschule
- Tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweise über Praktika, nach Möglichkeit durch qualifizierte Zeugnisse, Beurteilungen bzw. Referenzen
- Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (wenn vorhanden)
- Nachweis über (nicht) abgeschlossene Studiengänge (wenn vorhanden)
- Nachweis über Weiterbildungen (wenn vorhanden)
- Nachweise über ausgeübte Berufstätigkeiten (wenn vorhanden)
- Nachweise über ehrenamtliches Engagement: Relevant ist die Anzahl der Arbeitsstunden, bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das "Formblatt Ehrenamt". Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen).