Studium Generale
Neben den Pflichtmodulen müssen die grundständig Studierenden insgesamt zwölf bzw. berufsbegleitend Studierende zehn Credit Points (CP) in Wahlveranstaltungen erlangen um zur Abschlussarbeit zugelassen zu werden. Hierzu dienen einerseits die SG-Veranstaltungen am Haus, andererseits externe Fort- und Weiterbildungsangebote. Der/die Modulverantwortliche Studium Generale realisiert die inhaltliche Programmplanung, die Anerkennung und Anrechnung von CP sowie die Weiterentwicklung des Moduls an der ehs.
Zugang und Einschreibung (Veranstaltungen der ehs)
Die Einschreibung erfolgt vor dem Beginn der Vorlesungszeit des Semesters über einen Zeitraum von 14 Tagen. Die konkreten Termine werden rechtzeitig als Ankündigung im Stud.IP veröffentlicht. Innerhalb der nachfolgenden fünf Kalendertage meldet die Hochschule zurück, sofern die Veranstaltung überbucht oder wegen zu geringer Teilnahme abgesagt wird. Erfolgt keine Rückmeldung durch die Hochschule, findet die Veranstaltung wie ausgeschrieben statt. Die Leistungsnachweise sind bis zum Ende des Semesters im Prüfungsamt einzureichen.
Beantragung und Anrechnung (Externe Veranstaltungen)
Sofern eine zeitliche Überschneidung zwischen Pflichtveranstaltungen an der ehs und der externen Veranstaltung besteht, ist eine Anrechnung nicht möglich.
Für externe Veranstaltungen sind die ggf. geforderten schriftlichen Prüfungsleistungen spätestens bis Ende des Folgesemesters, in dem die Veranstaltung endete, zu erbringen.
Bei der Ermittlung der anzurechnenden Credit Points wird für die Präsenzzeit ein Anteil am Workload von maximal 50% und minimal 33% zu Grunde gelegt.
Veranstaltungen anderer Hochschulen
... im In- und Ausland werden anerkannt, sofern Credit Points bzw. Leistungspunkte nach ECTS von der betreuenden Hochschule bestätigt werden.
Eine vorherige Beantragung der Anerkennung ist nicht notwendig. Die Anrechnung erfolgt über das Prüfungsamt - ggf. in Rücksprache mit dem Modulverantwortlichen - unter Vorlage des Leistungsnachweises der anderen Hochschule.
Fort- und Weiterbildungen eines Weiterbildungsträgers
... können angerechnet werden, sofern die Person, die den Kurs durchführt, über einen einschlägigen Hochschulabschluss verfügt. Gegebenenfalls ist an der ehs zusätzlich eine Prüfungsleistung (z.B. Studienbericht) zu erbringen, worüber der Modulverantwortliche mit Rückgabe des Antragsformular informiert.
Sonderregelung für Sprachkurse: Hier ist eine Anrechnung auch dann möglich, wenn die Person, die den Kurs durchführt, Muttersprachler_in ist und der Weiterbildungsträger über ein Qualitätssiegel verfügt. Eine Anrechnung muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Fort- bzw. Weiterbildung mit dem entsprechenden Formular bei dem/der Modulverantwortlichen beantragt werden.
Fachtage/Tagungen
...können angerechnet werden, wenn die/der Studiengangsleiter:in den Besuch unterstützt. Dazu holt die modulverantwortliche Person die Bestätigung bei ihr/ihm ein. Gegebenenfalls ist an der ehs zusätzlich eine Prüfungsleistung (z.B. Studienbericht) zu erbringen, worüber die modulverantwortliche Person mit Rückgabe des Antragsformular informiert.
Eine Anrechnung muss mindestens vier Wochen vor Beginn der Fachtagung mit dem entsprechenden Formular bei der modulverantwortlichen Person beantragt werden.
Ansprechpartner
Modulverantwortlicher Studium Generale
C. Tobias Jahn
Tel.: (0351) 46902-330
tobias.jahnehs-dresden.de
Raum: 3.304
Sprechzeiten: via Stud.IP buchbar