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Die Professur an der ehs Dresden


 

30 Professuren

 

11 Studiengänge

 

6 Studienbereiche:

Soziale Arbeit,

Kindheitspädagogik,

Pflege,

Ev. Religions- und Gemeindepädagogik,

Beratung &

Sozialmanagement


Lehren. Forschen. Wirken – an der Evangelischen Hochschule Dresden.

An der ehs Dresden verbinden wir wissenschaftliche Exzellenz mit gesellschaftlicher Verantwortung. Als Hochschule für Angewandte Wissenschaften bieten wir Ihnen Raum, Ideen in die Praxis zu bringen – in Lehre, Forschung und Transfer.

Unsere Professorinnen und Professoren gestalten gemeinsam mit Studierenden und Partnern aus Praxis und Wissenschaft eine Zukunft, die sozial, innovativ und menschlich ist.

Wir fördern eigenständiges Forschen, interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine Kultur des Miteinanders. Wertschätzung, Chancengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit prägen unser Arbeiten ebenso wie unsere enge Verbindung zur Stadt Dresden – einem Ort, an dem Tradition, Kultur und Aufbruch auf inspirierende Weise zusammenkommen.

 

Gestalten Sie mit uns Bildung, Forschung und Gesellschaft – als Professorin oder Professor an der ehs Dresden.


Sie möchten die Zukunft der ehs mitgestalten?

Banner Stellenausschreibung

Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen nach dem Sächsischen Hochschulgesetz

Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen nach dem Sächsischen Hochschulgesetz

Das sächsische Hochschulgesetz gibt in § 59 Auskunft über die formalen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um als HAW-Professor:in berufen werden zu können:

 

(1) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Nachgewiesen durch entsprechende Hochschulzeugnisse.
(2) pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse, Zum Beispiel nachgewiesen durch Lehrpreise, Lehrevaluationen, Zertifikate über (hochschul-) didaktische Weiterbildungen, Nachweise über Tätigkeiten als Coach:in, Schulende:r, Ausbilder:in oder die Betreuung von Abschlussarbeiten, Promotionen etc.
(3) besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigungen zur künstlerischen Arbeit und Promotionsurkunde
(4 c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. Das bedeutet, als Post-doc müssen Sie erst einmal die Hochschule verlassen und Ihre wissenschaftliche Arbeit z. B. in einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, in der Privatwirtschaft, im Staatsdienst oder in selbstständiger bzw. freiberuflicher Tätigkeit fortgesetzt haben.
Hinweis: Aufgrund der besonderen Widmung einer Professur kann die formale Eignung durch zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (z.B. Habilitation) gem. § 59 Abs. 5 Nr. 2 und 3 SächsHSG erbracht werden. Diese Ausnahme ist nicht für Professuren in den Kerngebieten der Hochschule anwendbar, sondern nur für Grundlagen- bzw. Querschnittsprofessuren. Dies ist jeweils in der Ausschreibung definiert. Der Nachweis der Qualifikation erfolgt durch die Habilitationsurkunde oder den Nachweis habilitationsäquivalenter Leistungen einer Universität oder vorausgegangener Berufungsverfahren.

 

Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen

Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie uns mit Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen ein. Wir leben Diversität und Vielfalt. Bitte senden Sie daher kein Foto mit. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen in einem PDF-Dokument.

 

1. Bewerbungsanschreiben

 

2. Tabellarischer Lebenslauf

 

3. Zeugnisse und Nachweise

  • Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Bachelor-, Master- und/oder Diplomzeugnisse und -urkunden
  • Promotionsurkunde oder Dokumentation des Standes der Promotion
  • ggf. Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
  • ggf. Habilitationsurkunde oder Nachweis über habilitationsäquivalente Leistungen

 

4. Nachweise der Berufspraxis

  • z.B. Arbeitszeugnisse und Beurteilungen

 

5. Nachweise der Lehrtätigkeit 

  • Liste gehaltener Lehrveranstaltungen
  • Lehrevaluationen
  • Zertifikate über (hochschul-)didaktische Weiterbildungen
  • Ggf. Nachweise über Tätigkeiten als Coach:in, Ausbilder:in oder die Betreuung von Abschlussarbeiten, Promotionen etc.

 

6. Forschungskonzept (ca. 3 Seiten)

 

7. Lehrkonzept mit Bezug zur ausgeschriebenen Professur und unseren Studiengängen (ca. 3 Seiten)

 

8. Verzeichnisse und zusätzliche Nachweise

  • Publikationen und Vorträge
  • Drittmitteleinwerbungen, Projekte, Auszeichnungen
  • Betreute Abschlussarbeiten und besondere Leistungen

 

9. Fortbildungsnachweise

  • Fortbildungszertifikate
  • Ggf. Nachweis von Sprachniveaus (z. B. Sprachzertifikate)

 

10. Besondere Nachweise

  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung

 

11. Weitere relevante Unterlagen

Informationen zum Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Evangelischen Hochschule Dresden

Informationen zum Ablauf eines Berufungsverfahrens an der Evangelischen Hochschule Dresden

1. Ausschreibung und Bewerbung per E-Mail an karriere@ehs-dresden.de

  • Unsere ausgeschriebenen Professuren finden Sie unter Stellenausschreibungen. Nach erfolgter Bewerbung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

 

2. Sichtung der Bewerbungsunterlagen und Vorauswahl

  • Alle Bewerbungen werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch die Mitglieder der Berufungskommission (bestehend aus Vertreter:innen der Fachbereiche, Berufungsbeauftragten, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung sowie studentischen und externen Mitgliedern) auf das Vorliegen der allgemeinen und besonderen Einstellungsvoraussetzungen sorgfältig geprüft. Anschließend trifft die Kommission eine Vorauswahl, welche Bewerberinnen und Bewerber zur persönlichen Vorstellung eingeladen werden.

 

3. Sie stellen sich vor: Probelehrveranstaltung und persönliches Gespräch mit der Berufungskommission

  • Sie erhalten eine Einladung zur Probelehrveranstaltung und können uns in einer hochschulöffentlichen Veranstaltung von Ihren fachlichen und didaktischen Kompetenzen überzeugen. In der Regel besteht die Probelehrveranstaltung aus einem fachlichen Input und einer (interaktiven) Lehreinheit.
  • Anschließend erfolgt ein persönliches Gespräch mit den Mitgliedern der Berufungskommission. Hier haben Sie die Möglichkeit, auch Ihre Fragen zu stellen.
  • Insgesamt planen wir mit ca. 2 Stunden pro Bewerbenden für die Probelehrveranstaltung und das Gespräch mit der Berufungskommission.

 

4. Erstellung des Berufungsvorschlags

  • Nach den persönlichen Vorstellungen erstellt die Berufungskommission einen vorläufigen Listenvorschlag und holt externe, i.d.R. vergleichende Gutachten ein.
  • Anschließend wird der finale Berufungsvorschlag erstellt.
  • Der Berufungsvorschlag wird an die Hochschulleitung überreicht und anschließend in den internen Gremien beraten und beschlossen.

 

5. Ruferteilung und Berufungsverhandlung

  • Nach Zustimmung aller Gremien wird die bzw. der Erstplatzierte über den Ruf an die Evangelische Hochschule Dresden informiert.
  • Auch die anderen Listenplatzierten erhalten eine Rückmeldung über ihre Platzierung.
  • In der Berufungsverhandlung mit dem/der Rektor:in unserer Hochschule werden die Details der Berufung sowie fachlichen und persönlichen Vorstellungen besprochen und verhandelt.

 

6. Abschluss des Berufungsverfahrens

  • Wird der Ruf angenommen, heißen wir Sie herzlich willkommen an der ehs!
  • Die Einstellung erfolgt in der Regel zu Beginn des Winter- bzw. Sommersemesters im Angestelltenverhältnis.
  • Alle übrigen Bewerber:innen des Verfahrens erhalten eine Information über den Abschluss des Verfahrens.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Professur an der ehs, zu Einstellungsvoraussetzungen, dem Berufungsverfahren oder den Bewerbungsunterlagen?
Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Prof. Dr. Silke Geithner

Rektorin
 

karriere@ehs-dresden.de

Telefon: 0351 / 46902 - 369