Studiengang "Soziale Arbeit (Bachelor)"


Studienvoraussetzungen 

 
1. Hochschulzugangsberechtigung:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
  • Allgemeine Fachhochschulreife (FHR) oder
  • vergleichbare Hochschulzugangsberechtigung -> Informationen zum Studium ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife 

 

2. Weitere Voraussetzungen speziell für diesen Studiengang:

 

  • Vorpraktikum von mindestens 6 Monaten im sozialen Bereich, z.B.: 
    • Freiwilligendienst im In- oder Ausland (z.B.: FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst)
    • Praktika während der 2-jährigen Fachoberschule für Soziales
    • Soziale Praktika während einer beruflichen Ausbildung
    • Au Pair 
    • Zivildienst (je nach Tätigkeit)
    • anderes Praktikum

Mehrere Praktikumszeiten können zusammengezählt werden.

3. Ehrenamtliches Engagement ist erwünscht (keine unbedingte Zugangsvoraussetzung)

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, z.B. in sozialen, politischen, kulturellen, kirchlichen oder sportlichen Bereichen können in die Bewerbung einfließen.

Vergabe der Studienplätze

Die Studienplätze werden in einem besonderen Aufnahmeverfahren auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Bewerbungen vergeben. Bei der Vergabe der Studienplätze spielen eine wichtige Rolle:

 

  • Ihre Voraussetzungen und Ihre Motivation zu Studium und Beruf
  • Ihr bisheriger Bildungsweg und Berufsweg (soweit vorhanden)
  • Ihre praktischen Erfahrungen, z.B. aus dem Vorpraktikum
  • Ihr ehrenamtliches Engagement


Die Abschlussnote des Abiturs bzw. der Fachhochschulreife fließt mit in die Gesamtwertung ein und wird in Zusammenhang mit den genannten Punkten bewertet. Einen Numerus Clausus gibt die Hochschule nicht vor.


Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsunterlagen

Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsformular der Hochschule
  • Tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
  • Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung
  • Nachweise über Praktika, nach Möglichkeit durch qualifizierte Zeugnisse, Beurteilungen bzw. Referenzen
  • Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (wenn vorhanden)
  • Nachweis über (nicht) abgeschlossene Studiengänge (wenn vorhanden)
  • Nachweis über Weiterbildungen (wenn vorhanden)
  • Nachweise über ausgeübte Berufstätigkeiten (wenn vorhanden)
  • Nachweise über ehrenamtliches Engagement. Relevant ist die Anzahl der Arbeitsstunden, bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das "Formblatt Ehrenamt". Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen).
  • Eine ausführliche Begründung Ihrer Bewerbung: Bitte begründen Sie auf bis ca. 3 Seiten, warum Sie gerade dieses Studium aufnehmen möchten. Nehmen Sie vor allem Bezug auf Ihre bisherigen Erfahrungen in einschlägigen Praktika, Ausbildung, beruflicher Praxis und Ehrenamt. Erläutern Sie darüber hinaus, was Sie vom Studium an der Evangelischen Hochschule für sich erwarten und was Sie mit dem Leitbild der Hochschule verbinden.
    Vorgaben: Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen.

 


Ausführliche Informationen zum Verfahren der Studienplatzvergabe

Ausführliche Informationen zum Verfahren der Studienplatzvergabe

Die Evangelische Hochschule hat ein besonderes, zweistufiges Aufnahmeverfahren. Auf der ersten Stufe werden alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen, die alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, über ein standardisiertes Punktesystem bewertet. Dabei werden Punkte für die Note der Hochschulzugangsberechtigung und die nachgewiesenen Zeiten für Ausbildung, Studium, Beruf, Praktika, Ehrenamt und Weiterbildungen vergeben. Wiederholte Bewerbungen sowie ein nicht abgeschlossenes Studium ab 40 ECTS begünstigen den Punktwert. Der insgesamt erreichte Punktwert entscheidet, ob die Bewerbung in die zweite Stufe einbezogen wird.

 

Die Aufnahmeentscheidung trifft in der zweiten Stufe ein Aufnahmeausschuss, der sich zu gleichen Teilen aus Praxisvertreter:innen, Dozierenden und Studierenden zusammensetzt. Dieser Ausschuss bildet sich einen Gesamteindruck von der Bewerbungslage. Schließlich werden die Bewerbungen diskutiert und bewertet, damit der Aufnahmeausschuss in einem vergleichenden Verfahren diejenigen Bewerber:innen auswählen kann, denen ein Studienplatz zugesprochen wird. Bei seiner Entscheidung berücksichtigt der Ausschuss insbesondere die Voraussetzungen und Motivation zum Studium und zum Beruf, den bisherigen Bildungsweg sowie das soziale, politische und kirchliche Engagement.

 

Das Ergebnis des Aufnahmeausschusses wird dem/der Bewerber:in per E-Mail mitgeteilt. Bewerbungs- bzw. Eignungsgespräche werden nicht durchgeführt.


Informationen zum Nachteilsausgleich

Informationen zum Nachteilsausgleich

Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.

 

Als Nachweise reichen Sie bitte ein:

  • Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
  • Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung

Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen 

Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:

 

  • "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
  • "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden). -> zur Homepage