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Bachelorstudium in Vollzeit


Häufig gestellte Fragen zur Bewerbung

Bewerbungsverfahren

Ab wann kann ich mich bewerben?

Ab wann kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist immer bis zur jeweiligen Bewerbungsfrist des Studiengangs möglich. Es ist sinnvoll, wenn die Bewerbungsunterlagen in den Wochen vor der Bewerbungsfrist fertig gestellt und eingereicht werden. Bewerbungen werden erst nach Ende Bewerbungsfrist vom Auswahlgremium gesichtet. Eine zeitige Bewerbung bringt Ihnen somit keinen Vorzug bei der Studienplatzvergabe.

Wie bewerbe ich mich?

Wie bewerbe ich mich?

Informationen zum Bewerbungsverfahren können Sie hier einsehen: Bewerbung für ein Bachelorstudium in Vollzeit.

Ich habe kein Abitur und keine Fachhochschulreife. Kann ich trotzdem an der ehs studieren?

Ich habe kein Abitur und keine Fachhochschulreife. Kann ich trotzdem an der ehs studieren?

An der ehs ist auch ein Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Weitere Informationen können Sie hier einsehen: Studium ohne Abitur oder Fachhochschulreife

Kann ich mich nur online bewerben oder ist dies auch per Post möglich?

Kann ich mich nur online bewerben oder ist dies auch per Post möglich?

Eine Bewerbung für einen Studienplatz ist nur online möglich. Im Fall der Zusage werden Sie gebeten Ihre Bewerbungsunterlagen postalisch einzureichen.

Wie erstelle ich eine PDF-Datei?

Wie erstelle ich eine PDF-Datei?

Eine Anleitung zum Erstellen der PDF-Datei finden Sie hier.

Soll ich meine Bewerbung (kreativ) gestalten?

Soll ich meine Bewerbung (kreativ) gestalten?

Ob und wie Sie Ihre Bewerbung kreativ gestalten, entscheiden Sie selbst. Die Gestaltung der Bewerbung hat keinen Einfluss auf Zu- oder Absage des Studienplatzes. Wichtig ist, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen.

Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge gleichzeitig ist prinzipiell möglich. Wir empfehlen, dass Sie zunächst überprüfen, ob Sie die Studienvoraussetzungen für die Studiengänge erfüllen. Bei mehreren Bewerbungen gleichzeitig sollte sich vor allem das Begründungsschreiben für den Studienwunsch unterscheiden, da Sie damit Ihr Interesse und Ihre Motivation für den jeweiligen Studiengang ausdrücken.

Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einreichen?

Welche Unterlagen muss ich für die Bewerbung einreichen?

Alle Informationen zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie hier:

Soziale Arbeit (B.A.)

Kindheitspädagogik (B.A.)

Pflege (B.Sc.)

Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik (B.A.)

Wo reiche ich meine Bewerbung ein?

Wo reiche ich meine Bewerbung ein?

Für eine Bewerbung für einen Studienplatz an der ehs füllen Sie bitte das Online-Bewerbungsformular aus und senden anschließend Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende E-Mail-Adresse:

Studiengang E-Mail-Adresse für die Bewerbung
Soziale Arbeit (B.A.) Bewerbung.BA-SoA@ehs-dresden.de
Kindheitspädagogik (B.A.) Bewerbung.BA-KiP@ehs-dresden.de
Pflege (B.Sc.) Bewerbung.BSc-PQP@ehs-dresden.de
Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik Bewerbung.MB-ERGP@ehs-dresden.de
Gibt es einen NC?

Gibt es einen NC?

Nein, an unserer Hochschule gibt es keinen Numerus Clausus. Studienplätze an der ehs werden nach einem besonderen Aufnahmeverfahren vergeben.

Wie sicher ist es, dass ich einen Studienplatz bekomme? Wie stehen meine Chancen?

Wie sicher ist es, dass ich einen Studienplatz bekomme? Wie stehen meine Chancen?

Da es sich an der ehs um ein besondere Aufnahmeverfahren handelt, können wir vor Ende der Bewerbungsfrist keine Einschätzungen zu Ihren Chancen auf einen Studienplatz abgeben. Es steht nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung.

Wann und wie bekomme ich Bescheid, ob ich einen Studienplatz bekomme?

Wann und wie bekomme ich Bescheid, ob ich einen Studienplatz bekomme?

Sie bekommen in der Regel ca. 6 bis 8 Wochen nach Ende Bewerbungsfrist eine Rückmeldung per E-Mail. Diese Mail geht an die E-Mail-Adresse, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben.

Ich habe eine Zusage für einen Studienplatz an der ehs erhalten, mich bereits immatrikuliert und möchte den Studienplatz nun doch zurückgeben. Was kann ich tun?

Ich habe eine Zusage für einen Studienplatz an der ehs erhalten, mich bereits immatrikuliert und möchte den Studienplatz nun doch zurückgeben. Was kann ich tun?

Wenn Sie das Studium doch nicht antreten wollen, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an die für das Aufnahmeverfahren zuständige Kollegin im Studierendensekretariat. Mit der Überweisung des Semesterbeitrages erklären Sie Ihre verbindliche Immatrikulation. Aus diesem Grund erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung.

Ich habe die Rückmeldung bekommen, dass ich einen Wartelistenplatz für einen Studienplatz bekommen habe. Was bedeutet das?

Ich habe die Rückmeldung bekommen, dass ich einen Wartelistenplatz für einen Studienplatz bekommen habe. Was bedeutet das?

Im Aufnahmeverfahren werden Wartelistenplätze vergeben, um Bewerbenden das Studium zu ermöglichen, wenn andere Bewerbende, die eine Zusage erhielten, den Studienplatz nicht in Anspruch nehmen. Die so informierten Bewerbenden haben demnach noch die Chance auf das Studium an der ehs. Sie werden per E-Mail informiert sobald Ihr Wartelistenplatz aufgerufen wird. In dieser Nachricht wird Ihnen auch eine Frist gesetzt bis zu dieser Sie eine Rückmeldung geben sollen, ob Sie den Studienplatz annehmen möchten.

Was kann ich machen, wenn ich eine Absage bekomme, aber gern an der ehs studieren möchte?

Was kann ich machen, wenn ich eine Absage bekomme, aber gern an der ehs studieren möchte?

Sie haben die Möglichkeit, sich zur nächsten Bewerbungsfrist noch einmal zu bewerben. Bitte reichen Sie aktualisierte Bewerbungsunterlagen ein. Sie können außerdem ein Beratungsgespräch bei der Studienberatung wahrnehmen.

Ich möchte mich mit einer Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankung für ein Studium an der ehs bewerben. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Ich möchte mich mit einer Beeinträchtigung und/oder chronischen Erkrankung für ein Studium an der ehs bewerben. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Bewerbende mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.

Als Nachweise reichen Sie bitte ein:

  • Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
  • Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Bewerbung
Muss ich eine Religionszugehörigkeit nachweisen, um an der ehs studieren zu können?

Muss ich eine Religionszugehörigkeit nachweisen, um an der ehs studieren zu können?

Für ein Studium an der ehs müssen Sie keine Religionszugehörigkeit nachweisen. Die ehs ist offen für alle Studierenden unabhängig von Religion und Glauben. Sie sollten dennoch die Bereitschaft mitbringen, sich mit religiösen Grundfragen auseinanderzusetzen.


Vorpraktikum

Muss ich ein Vorpraktikum absolvieren?

Muss ich ein Vorpraktikum absolvieren?

Ein Vorpraktikum ist für die folgenden Studiengänge obligatorisch:
Soziale Arbeit (B.A.)
Kindheitspädagogik (B.A.)

Für Pflege (B.Sc.) ist ein Vorpraktikum wünschenswert. Das Praktikum ist freiwillig und nicht verpflichtend. Bewerbende mit praktischen Erfahrungen werden bevorzugt aufgenommen.

Was sind die Kriterien für ein Vorpraktikum?

Was sind die Kriterien für ein Vorpraktikum?

  • Dauer und Umfang des Vorpraktikums: 6 Monate, mindestens 20 h/Woche
  • Arbeitsfelder: klassische Bereiche des jeweiligen Studiengangs
  • Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst können als Vorpraktikum angerechnet werden (Einsatzstellen in Sachsen können Sie hier recherchieren: https://www.engagiert-dabei.de/)

Das Vorpraktikum kann bis zum Beginn des Wintersemesters absolviert werden (jährlich 31.08.), wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die 6 Monate noch nicht vollständig absolviert wurden, können Sie mit Ihrer Bewerbung einen Nachweis einreichen, dass das Vorpraktikum bis zum Studienstart absolviert wird.

Es können Praktika bei unterschiedlichen Einrichtungen oder in unterschiedlichen Zeiträumen zusammengerechnet werden.

Welchen Nachweis muss ich einreichen?

Welchen Nachweis muss ich einreichen?

Für den Nachweis des Vorpraktikums reichen Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ein. Folgende Informationen sollten aus dem Nachweis hervorgehen:

  • Name des/der Bewerbenden
  • Geburtsdatum
  • Art der Tätigkeit
  • Dauer und Umfang des Praktikums
  • Institution, in der das Praktikum geleistet wurde
  • Tätigkeiten
  • qualifizierte Einschätzung der Arbeit
  • Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

Begründungsschreiben für die Bewerbung

Was muss in das Begründungsschreiben?

Was muss in das Begründungsschreiben?

Bitte begründen Sie auf bis ca. 3 Seiten, warum Sie gerade dieses Studium aufnehmen möchten. Nehmen Sie vor allem Bezug auf Ihre bisherigen Erfahrungen in einschlägigen Praktika, Ausbildung, beruflicher Praxis und Ehrenamt. Erläutern Sie darüber hinaus, was Sie vom Studium an der Evangelischen Hochschule Dresden für sich erwarten und was Sie mit dem Leitbild der Hochschule verbinden.

Vorgaben: Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen.

Wie lang muss das Begründungsschreiben sein und wie soll es formatiert werden?

Wie lang muss das Begründungsschreiben sein und wie soll es formatiert werden?

Das Begründungsschreiben sollte maximal 3 Seiten bei Schriftgröße 12 und einem Zeilenabstand von 1,5 Zeilen lang sein.


Ehrenamt

Muss ich mich ehrenamtlich engagieren, um einen Studienplatz zu bekommen?

Muss ich mich ehrenamtlich engagieren, um einen Studienplatz zu bekommen?

Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist keine zwingende Voraussetzung für ein Studium an der ehs. Falls Sie sich jedoch ehrenamtlich engagieren, wird das Ihrer Bewerbung positiv angerechnet.

Ich gehe einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Welchen Nachweis muss ich einreichen? Muss ich das Formular der ehs verwenden?

Ich gehe einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Welchen Nachweis muss ich einreichen? Muss ich das Formular der ehs verwenden?

Für den Nachweis Ihres ehrenamtlichen Engagements ist vor allem die Anzahl der Arbeitsstunden relevant. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Formblatt Ehrenamt. Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen).

Falls Sie bereits einen Nachweis haben, müssen Sie sich nicht zusätzlich das Formular ausfüllen lassen. Wichtig ist jedoch, dass die folgenden Informationen aus dem Nachweis hervorgehen:

  • Name des/der Bewerbenden
  • Geburtsdatum
  • Art der Tätigkeit
  • Dauer des Einsatzes (Zeitraum)
  • Umfang der Einsätze (Stunden pro Woche)
  • Institution, in der der Einsatz geleistet wurde
  • Name und Funktion der/des Unterzeichnenden

Bewerbungsformular

Was muss ich tun, wenn ich einen Fehler im Bewerbungsformular gemacht habe und dieses bereits abgeschickt ist?

Was muss ich tun, wenn ich einen Fehler im Bewerbungsformular gemacht habe und dieses bereits abgeschickt ist?

Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine E-Mail an die E-Mails-Adresse, bei der Sie Ihre Bewerbung einreichen müssen und geben Sie an, wo Sie den Fehler gemacht haben und was die richtige Angabe wäre.

 

Studiengang E-Mail-Adresse für die Bewerbung
Soziale Arbeit (B.A.) Bewerbung.BA-SoA@ehs-dresden.de
Kindheitspädagogik (B.A.) Bewerbung.BA-KiP@ehs-dresden.de
Pflege (B.Sc.) Bewerbung.BSc-PQP@ehs-dresden.de
Evangelische Religions- und Gemeindepädagogik Bewerbung.MB-ERGP@ehs-dresden.de

 

Die Zusammenfassung meines Bewerbungsformulars ist unvollständig. Was muss ich tun?

Die Zusammenfassung meines Bewerbungsformulars ist unvollständig. Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die Mitarbeiterinnen aus dem Studierendensekretariat.

Ich habe mehr Praktika/Ehrenämter absolviert als ich im Bewerbungsformular angeben kann. Was soll ich tun?

Ich habe mehr Praktika/Ehrenämter absolviert als ich im Bewerbungsformular angeben kann. Was soll ich tun?

Bitte tragen Sie in das Bewerbungsformular zunächst die für Sie wichtigsten oder längsten Tätigkeiten ein. Aus Ihrem tabellarischen Lebenslauf sollten dann alle für das Studium relevanten Tätigkeiten hervorgehen.


Studienorganisation

Ich habe schon einmal studiert. Kann ich mir bereits absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen/anerkennen lassen?

Ich habe schon einmal studiert. Kann ich mir bereits absolvierte Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen/anerkennen lassen?

Eine Prüfung über die Anerkennung von bereits absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt grundsätzlich erst nach Aufnahme des Studiums an der ehs. Weitere Informationen finden Sie hier: Anerkennung von Leistungen

Wenn ich während meines Studiums an der ehs schwanger werde, wie kann ich dann weiter studieren?

Wenn ich während meines Studiums an der ehs schwanger werde, wie kann ich dann weiter studieren?

Sie können während der Schwangerschaft wie gewohnt weiterstudieren, wenn dies für Sie und Ihr Kind keine Gefahr darstellt. Dazu sind einige Formalitäten notwendig, zu denen Sie Frau Broda aus dem Studierendensekretariat gern berät. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Urlaubssemester zu beantragen. Auch dazu berät Sie das Studierendensekretariat gern.  Alle notwendigen Formblätter finden Sie nach Immatrikulation im STUD.IP unter der Rubrik Mutterschutz.

Ich habe Familie. Gibt es an der ehs Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Studium und Familie?

Ich habe Familie. Gibt es an der ehs Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Studium und Familie?

Die ehs versteht sich als familienfreundliche Hochschule und unterstützt Studierende mit Kindern. Viele unserer Studierenden sind bereits Eltern. Studierende mit Kindern werden in den Eckpunkten zum Nachteilsausgleich besonders berücksichtigt. Auf dem Campus Dresden gibt es einen Eltern-Kind-Raum, falls Sie Ihr Kind mit in die Hochschule bringen möchten.