SOZIALE ARBEIT (MASTER OF ARTS)
Brückenkurs Recht
Der Brückenkurs Recht muss verpflichtend absolviert werden, wenn Bewerber:innen über keinen Abschluss verfügen, der nach Sächs.SozAnerkG berechtigt, eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter:in, Sozialpädagog:in, Kindheitspädagog:in oder Heilpädagog:in zu erhalten.
Kompetenzen und Qualifikationsziele
Die Studierenden
- sind mit der Rechtsmethodik vertraut,
- verfügen über eine kritische Diskursfähigkeit im Recht,
- verfügen über Selbstlernkompetenz im Recht.
Insbesondere können sie
- juristisches Wissen fallbezogen anwenden,
- aktuelle Entwicklungen im Recht kritisch reflektieren.
Kursinhalte
- Rechtsmethodik / Fallarbeit
- Grundstrukturen des Rechts
- Verfassungsrecht (Grundrechte und Staatsorganisationsrecht)
- Zentrale Parameter des Zivilrechts (BGB einschließlich Familienrecht)
- Zentrale Parameter des Öffentlichen Rechts einschließlich Verfahrensrecht
Ablauf
- Der Aufnahmeausschuss für den Masterstudiengang Soziale Arbeit entscheidet über die Zulassung zum Studium und beauflagt bei fehlender staatlicher Anerkennung die Teilnahme am Brückenkurs Recht.
- Das Studierendensekretariat informiert die Bewerber:innen per Mail über die Zusage oder einen Wartelistenplatz, teilt die Auflage mit und benennt den konkreten Termin.
- Der Brückenkurs wird jährlich zu Beginn des Wintersemesters vor Lehrveranstaltungsbeginn angeboten. Für den Fall, dass Studierende den Brückenkurs vor Beginn des Studiums nicht besuchen können, ist eine Teilnahme im nächsten Turnus verpflichtend.
- Nach Durchführung des Kurses und Absolvierung der Prüfungsleistung teilt die:der Dozierende der Studiengangsleitung die Teilnehmenden sowie das Ergebnis ihrer Prüfungsleistung (bestanden/nicht bestanden) mit.
Termin
12. bis 18. September 2024 (ganztägig)