Studiengang: "Pflege - Schwerpunkt: Community Health Nursing (CHN)/ Advanced Nursing Practice (ANP) (Master)", berufsbegleitend
Studienvoraussetzungen
Zum berufsbegleitenden Masterstudiengang „Community Health Nursing (CHN) Advanced Nursing Practice (ANP) können Bewerber:innen zugelassen werden, die
- über einen ersten Hochschulabschluss im Bereich der Pflege oder in einem verwandten Handlungsfeld des Gesundheitswesens verfügen
- oder über einen anderen Hochschulabschluss verfügen - aber dafür eine Berufsausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger:in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in, Altenpfleger:in oder zur Pflegefachperson erfolgreich abgeschlossen haben oder einen vergleichbaren Bildungsabschluss besitzen
- und den Nachweis einer qualifizierten Berufstätigkeit von 30% bis 50 % einer Vollzeitbeschäftigung in einem einschlägigen Praxisfeld erbringen.
Vergabe der Studienplätze
Die Studienplätze werden in einem besonderen Aufnahmeverfahren auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Bewerbungen vergeben. Einen Numerus Clausus gibt die Hochschule nicht vor. Bei der Vergabe der Studienplätze spielen eine wichtige Rolle:
- Ihre Voraussetzungen und Ihre Motivation zu Studium und Beruf
- Ihr bisheriger Bildungs- und Berufsweg
- Die Reflexion Ihrer biografischen und praktischen Erfahrungen sowie Ihrer Studienerfahrungen in Hinblick auf Ihren Wunsch, ein Masterstudium zu absolvieren.
- Ihr ehrenamtliches Engagemen
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren und der Bewerbung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsformular der Hochschule
- tabellarischer Lebenslauf (ohne Passfoto)
- Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung durch das Abiturzeugnis oder das Zeugnis der Fachhochschulreife
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem Pflegeberuf nach dem Pflegeberufegesetz bzw. dem Alten-/Krankenpflegegesetz (Zeugnis und Urlunde über die Berufszulassung)
- Nachweis über einen Hochschulabschluss im Bereich der Pflege (Abschlusszeugnis)
- Eine ausführliche Begründung Ihrer Bewerbung: Bitte begründen Sie auf bis ca. 3 Seiten, warum Sie gerade dieses Studium aufnehmen möchten. Nehmen Sie vor allem Bezug auf Ihre bisherigen Erfahrungen in einschlägigen Praktika, Ausbildung, beruflicher Praxis und Ehrenamt sowie auf den akademisch-wissenschaftlichen Anspruch, mit dem Sie sich um einen Studienplatz bewerben. Erläutern Sie darüber hinaus, was Sie vom Studium an der Evangelischen Hochschule für sich erwarten und was Sie mit dem Leitbild der Hochschule verbinden.
Vorgaben: Schriftgröße 12, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen. - Nachweis über Berufstätigkeiten in der Pflege, z.B. durch Arbeitszeugnisse
- Nachweis über Praktika (wenn vorhanden), nach Möglichkeit durch qualifizierte Zeugnisse, Beurteilungen bzw. Referenzen
- Nachweis über Weiterbildungen (wenn vorhanden)
- Nachweis über (nicht) abgeschlossene Studiengänge (wenn vorhanden).
- Nachweise über ehrenamtliches Engagement (wenn vorhanden):Relevant ist die Anzahl der Arbeitsstunden. Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das "Formblatt Ehrenamt". Zusätzlich können aussagekräftige Beurteilungen eingereicht werden, z.B. von Personen, die über Ihr gesellschaftliches Engagement Auskunft geben können (keine Privatpersonen)
Informationen zum Nachteilsausgleich
Bewerber:innen mit einer chronischen Erkrankung und/oder Behinderung können mit Ihrer Bewerbung einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Der Nachteilsausgleich der Evangelischen Hochschule besteht im Bewerbungsverfahren darin, dass die Bewerbung im Aufnahmeverfahren besonders berücksichtigt wird.
Als Nachweise reichen Sie bitte ein:
- Schwerbehindertenausweis oder ein fachärztliches Gutachten
- Bitte erläutern Sie den auszugleichenden Nachteil auch in Ihrer Begründung Ihrer Bewerbung
Sprachkenntnisse Deutsch für ausländische Bewerber:innen
Für ein Studium an der ehs müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachgewiesen werden, z.B. durch:
- "telc Deutsch C1 Hochschule" -> zur Homepage
- "TestDaF" - mit einem Testergebnis von mindestens 16 Punkten (bei 15 Punkten muss während des 1. Semesters ein zusätzlicher Sprachkurs belegt werden) -> zur Homepage