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August 2023: Stellungnahme Landesfachstelle Flüchtlingssozialarbeit zu Entwurf Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz

Die Landesfachstelle Flüchtlingssozialarbeit/Migrationssozialarbeit in Sachsen nimmt zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen / Sächsisches Gesetz zur Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund (Sächsisches Integrations- und Teilhabegesetz – SächsIntG) Stellung.

 

Die LaFaSt kritisiert den Gesetzesentwurf. Die bestehenden Strukturen der FSA in Sachsen zeigen, dass sie als Migrationsfachdienst auf kommunaler Ebene zentrale Integrationsaufgaben leistet. Daher sollte FSA als kommunale Pflichtaufgabe regelfinanziert und mit einem Personalschlüssel von 1:60 verankert sein. Um Rechtsansprüche und Bedarfe von Adressat:innen entsprechend des Tripelmandats umzusetzen, muss das Subsidiaritätsprinzip eingehalten und FSA zwingend an freie Träger vergeben werden.

 

Die Stellungnahme ist in voller Länge auf der Internetseite der Landesfachstelle einzusehen:

 

lafast-sachsen.net/stellungnahme-zum-sitg-entwurf/


 

 

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