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Akkreditierung

Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems bilden der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (mit Inkrafttreten vom 01.01.20218) sowie die Musterrechtsverordnung vom 07.12.2017, die in der Sächsischen Studienakkreditierungsverordnung  (mit Inkrafttreten vom 29.05.2019) umgesetzt wurde.

 

Ein Akkreditierungsverfahren erfolgt in zwei Schritten: Zunächst beauftragt die Hochschule eine vom Akkreditierungsrat zugelassene Agentur mit der Durchführung einer Begutachtung und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts. Die fachlich-inhaltliche Begutachtung des Studiengangs durch eine Gutachter:innengruppe umfasst neben der Analyse der Antragsunterlagen in der Regel eine Begehung der Hochschule. Im Rahmen dieser Begehung führt die Gruppe Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Hochschule. Im Anschluss fertigen die Gutachter:innen ein Gutachten mit einer Beschlussempfehlung für die Akkreditierung des Studiengangs an.

 

Anschließend entscheidet der Akkreditierungsrat über die Akkreditierung mittels eines (öffentlich-rechtlichen) Verwaltungsakts, wobei die Vertreter:innen der Hochschulen im Akkreditierungsrat bei Abstimmungen über die Einhaltung fachlich-inhaltlicher Kriterien die Mehrheit der Stimmen haben.

 

Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung.

 

Die Evangelische Hochschule Dresden präferiert die Prüfung einzelner Studiengänge (Programmakkreditierungen) bzw. die Prüfung thematisch ähnlicher Studiengänge gemeinsam (Clusterakkreditierungen). Da die Prüfung eines internen Qualitätssicherungssystems (Systemakkreditierung) für eine kleinere Hochschule wie die ehs nicht leistbare sachliche und personelle Ressourcen voraussetzt, kommt diese derzeit nicht in Frage.

 

Alle an der ehs angebotenen Studiengänge sind akkreditiert.

 

Die ehs arbeitet mit der AHPGS, der Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales zusammen https://ahpgs.de.