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Barrierearm studieren an der ehs

Behindertenbeauftragung

Kontakt
 

Prof.in Dr.in Theresa Lempp

 

Telefon:

0351 46902 333

E-Mail:

theresa.lempp@ehs-dresden.de

Raum:

3.311 (Campus Dürerstraße Dresden)

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung                                                                               

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 17 Verfassung der Evangelischen Hochschule Dresden

§ 56 Sächsisches Hochschulgesetz

§ 11 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Evangelischen Hochschule

 

Aufgaben

 

Die Behindertenbeauftragte engagiert sich für eine Verbesserung der Studierbarkeit an der ehs und sichert die Chancengleichheit behinderter und chronisch kranker Studierender. Dazu gehören beispielsweise Nachteilsausgleichsregelungen in Bezug auf Aufnahmeverfahren sowie Studien- und Prüfungsleistungen. Weiterhin berät sie Studierende über die Gesetzeslage, Unterstützungsangebote und Möglichkeiten der Förderung.

 

Die Beauftragte nimmt an den Auswahl- und Einstellungsverfahren behinderter und chronisch kranker Menschen teil. Im Falle von Benachteiligungen setzt sie sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.

 

Weiterhin berät sie Studierende und Mitarbeiter:innen über die Gesetzeslage, Unterstützungsangebote und Möglichkeiten der Förderung behinderter und chronisch kranker Menschen.

 

Beratung von Studienbewerber:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und psychischen Beeinträchtigungen zur Zulassung zum Studium

Studienbewerber:innen mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder psychischer Beeinträchtigung können bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Attests, das über die Art und Schwere der Beeinträchtigung Aufschluss gibt, einen Härtefallantrag zum Studium stellen.

 

Kontakt

 

Telefon:

0351 46902 240

E-Mail:

studienberatung@ehs-dresden.de

Raum:

3.011 (Campus Dürerstraße Dresden)

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung                                                                               

 

Aufgaben

 

Die Studienberatung bietet Studieninteressierten mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung eine erste allgemeine Beratung, sowie Beratungen zum Thema Nachteilausgleiche in den Zugangsvoraussetzungen und im Aufnahmeverfahren an und informiert darüber, wie diese in den Bewerbungsunterlagen dargestellt werden können.