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Beratung von Studienbewerber:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und psychischen Beeinträchtigungen zur Zulassung zum Studium

Studienbewerber:innen mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder psychischer Beeinträchtigung können bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Attests, das über die Art und Schwere der Beeinträchtigung Aufschluss gibt, einen Härtefallantrag zum Studium stellen.

 

Kontakt

Telefon:

0351 46902 215

E-Mail:

studienberatung@ehs-dresden.de

Raum:

3.011 (Campus Dürerstraße Dresden)

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung                                                                               

 

Aufgaben

Die Studienberatung bietet Studieninteressierten mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung eine erste allgemeine Beratung, sowie Beratungen zum Thema Nachteilausgleiche in den Zugangsvoraussetzungen und im Aufnahmeverfahren an und informiert darüber, wie diese in den Bewerbungsunterlagen dargestellt werden können.


Behindertenbeauftragung

 

Beauftragte

Prof. Dr. Viola Balz

 

 

Kontakt

Telefon:

0351 46902 378

E-Mail:

viola.balz@ehs-dresden.de

Raum:

3.210 (Campus Dürerstraße Dresden                                                              

Sprechzeiten:

nach Vereinbarung

         

Gesetzliche Grundlagen

§ 17 Verfassung der Evangelischen Hochschule Dresden

Eckpunkte zum Nachteilsausgleich für Studierende der Evangelischen Hochschule Dresden

 

Aufgaben

Die Behindertenbeauftragte ist für alle Mitglieder der Hochschule zuständig. Sie engagiert sich für eine Verbesserung der Studierbarkeit und der Arbeitsbedingungen an der ehs und sichert die Chancengleichheit behinderter und chronisch kranker Studierender und Mitarbeiter:innen. Dazu gehören beispielsweise Nachteilsausgleichsregelungen für zukünftige und aktuelle Studierende in Bezug auf Aufnahmeverfahren, Studien- und Prüfungsleistungen. Die Beauftragte nimmt an den Auswahl- und Einstellungsverfahren behinderter und chronisch kranker Menschen teil. Im Falle von Benachteiligungen setzt sie sich für Änderungen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen hin.

Weiterhin berät sie Studierende und Mitarbeiter:innen über die Gesetzeslage, Unterstützungsangebote und Möglichkeiten der Förderung behinderter und chronisch kranker Menschen.