Barrierearm studieren
Beratung von Studienbewerber:innen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und psychischen Beeinträchtigungen zur Zulassung zum Studium
Studienbewerber:innen mit einer Behinderung, chronischen Krankheit oder psychischer Beeinträchtigung können bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines ärztlichen Attests, das über die Art und Schwere der Beeinträchtigung Aufschluss gibt, einen Härtefallantrag zum Studium stellen.
Kontakt
Telefon: | 0351 46902 240 |
E-Mail: | |
Raum: | 3.011 (Campus Dürerstraße Dresden) |
Sprechzeiten: | nach Vereinbarung |
Aufgaben
Die Studienberatung bietet Studieninteressierten mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung eine erste allgemeine Beratung, sowie Beratungen zum Thema Nachteilausgleiche in den Zugangsvoraussetzungen und im Aufnahmeverfahren an und informiert darüber, wie diese in den Bewerbungsunterlagen dargestellt werden können.
Behindertenbeauftragung
Bitte klicken Sie hier für Informationen und die Kontaktdaten der Behindertenbeauftragten, die sich für eine Verbesserung der Studierbarkeit und der Arbeitsbedingungen an der ehs enagiert und die Chancengleichheit behinderter und chronisch kranker Studierender und Mitarbeiter:innen sichert.

