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Erasmus+ Zusatzförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Aufstockungspauschale für Studierende mit geringeren Chancen

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um die Zugänge zum Erasmus+ Programm chancengerechter zu gestalten, können

 

  • Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung,
  • Studierende, die mit Kind/-ern ins Ausland gehen,
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie
  • erwerbstätige Studierende

 

eine finanzielle Zusatzförderung in Form einer Aufstockungspauschale (Social Top-Up) in Höhe von 250 EUR pro Monat beantragen.

 

Die Zusatzförderung kann denjenigen Studierenden den Weg ins Ausland erleichtern, die aufgrund gesundheitlicher oder sozialer Hürden einen Auslandsaufenthalt seltener oder gar nicht in Betracht ziehen würden. 

 

Der Zuschuss ist nur einmalig anwendbar, auch wenn mehrere Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Der Zuschuss ist mit der Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Top-Up Green Travel) kombinierbar. 

 

An Erasmus+ teilnehmende Studierende und Hochschulmitarbeitende 

  • mit einer Behinderung (mind. GdB 20) oder
  • einer chronischer Erkrankung oder
  • Teilnehmende, die mit Kind(-ern) ins Ausland reisen

können zwischen der Aufstockungspauschale und einer Realkostenförderung wählen

 

Realkostenförderung für Studierende und Hochschulpersonal

Das Internationale Büro beantragt die Realkosten bei der Nationalen Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit (Na DAAD). Die NA DAAD muss den Antrag vor der Durchführung der Mobilität genehmigen.

Bei einer Realkostenbewilligung wird die Erasmus+-Förderung taggenau für die gesamte Dauer des physischen Aufenthalts ausgezahlt. Die Erstattung der Kosten erfolgt auf Grundlage der Belege, die Teilnehmende spätestens zwei Monate nach Ende ihres Aufenthalts einreichen. Diese Belege müssen die tatsächlich angefallenen Ausgaben nachweisen. Erstattet werden nur nachweisbare Mehrkosten – also Ausgaben, die über den üblichen Rahmen hinausgehen.
Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass ausreichend Mittel durch die NA DAAD zur Verfügung stehen.

 

Studierendenmobilität: bis zu 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität

Personalmobilität: bis zu 15.000 EUR pro Mobilität

 

Vorbereitende Reisen

Auch für vorbereitende Reisen können Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Teilnehmende, die mit Kind/-ern reisen, einen Realkostenantrag stellen. Eine vorbereitende Reise dient der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität. Dabei werden Realkosten bis zu 15.000 EUR pro Mobilität erstattet.