Startseite
Startseite

Erasmus+ Sonderförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

Aufstockungspauschale für Studierende mit geringeren Chancen

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um die Zugänge zum Erasmus+ Programm chancengerechter zu gestalten, können

  • Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung,
  • Studierende die mit Kind/-ern ins Ausland gehen,
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie
  • erwerbstätige Studierende

eine finanzielle Zusatzförderung in Form eines Aufstockungsbetrags (Social Top-Up) in Höhe von 250 EUR pro Monat beantragen. Der Zuschuss ist nur einmalig anwendbar, auch wenn mehrere Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind.

Der Zuschuss ist mit der Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Top-Up Green Travel) in Höhe von einmalig 50 EUR kombinierbar. 

 

Realkostenförderung dür Studierende und Hochschulpersonal

An Erasmus+ teilnehmende Studierende und Hochschulmitarbeitende 

  • mit Behinderung (mind. GdB 20),
  • chronischer Erkrankung oder
  • mit Kind/-ern

können für Auslandsaufenthalte Realkosten geltend machen. Studierende, auf die eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können zwischen Aufstockungspauschale und Realkostenförderung wählen.

Die Beantragung der Realkosten erfolgt über die NA DAAD (Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit). Die NA DAAD muss den Antrag vor der Durchführung der Mobilität genehmigen.

 

Studierendenmobilität: bis zu 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität

Personalmobilität: bis zu 15.000 EUR pro Mobilität

 

Vorbereitende Reisen

Auch für vorbereitende Reisen können Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Reisende mit Kind/-ern einen Realkostenantrag stellen. Eine vorbereitende Reise dient der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität. Dabei werden Realkosten bis zu 15.000 EUR pro Mobilität erstattet.