Erasmus+ Sonderförderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen
Aufstockungspauschale für Studierende mit geringeren Chancen
Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um die Zugänge zum Erasmus+ Programm chancengerechter zu gestalten, können
- Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung,
- Studierende die mit Kind/-ern ins Ausland gehen,
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie
- erwerbstätige Studierende
eine finanzielle Zusatzförderung in Form eines Aufstockungsbetrags (Social Top-Up) in Höhe von 250 EUR pro Monat beantragen. Der Zuschuss ist nur einmalig anwendbar, auch wenn mehrere Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind.
Der Zuschuss ist mit der Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen (Top-Up Green Travel) in Höhe von einmalig 50 EUR kombinierbar.
Realkostenförderung dür Studierende und Hochschulpersonal
An Erasmus+ teilnehmende Studierende und Hochschulmitarbeitende
- mit Behinderung (mind. GdB 20),
- chronischer Erkrankung oder
- mit Kind/-ern
können für Auslandsaufenthalte Realkosten geltend machen. Studierende, auf die eines der drei genannten Kriterien zutrifft, können zwischen Aufstockungspauschale und Realkostenförderung wählen.
Die Beantragung der Realkosten erfolgt über die NA DAAD (Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit). Die NA DAAD muss den Antrag vor der Durchführung der Mobilität genehmigen.
Studierendenmobilität: bis zu 15.000 EUR pro Semester und Mobilität bzw. 30.000 EUR pro Studienjahr und Mobilität
Personalmobilität: bis zu 15.000 EUR pro Mobilität
Vorbereitende Reisen
Auch für vorbereitende Reisen können Teilnehmende mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder Reisende mit Kind/-ern einen Realkostenantrag stellen. Eine vorbereitende Reise dient der Erkundung der Umstände vor Ort als Vorbereitung auf eine bereits bewilligte Mobilität. Dabei werden Realkosten bis zu 15.000 EUR pro Mobilität erstattet.