Personalmobilität STT
Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Als eine unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal (Lehre und Verwaltung) an europäischen Hochschulen und an ausländischen Unternehmen / Einrichtungen möglich.
Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens eine Woche (= fünf Arbeitstage) und höchstens sechs Wochen dauern. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Aufenthalte von weniger als einer Woche förderbar.
Erasmus+ Personalmobilität - kurz erklärt
Das Programm fördert alle Beschäftigten der Hochschule - auch Angestelte in einem Drittmittelprojekt. Beispiele sind:
- Allgemeine & technische Verwaltung
- Bibliothek
- Fachbereiche
- Fakultäten (auch Lehrpersonal)
- Finanzen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Studierendenberatung
- Technologie & Transfer
- Weiterbildung
Mögliche Formen der Mobilität können sein:
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Hospitationen
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Teilnahme an International Staff Weeks (z.B. unserer Partnerhochschulen)
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Teilnahme an International Weeks
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Job Shadowing (z. B. Bibliothek, Labore, IT etc.)
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Studienbesuche
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Mitwirkung an Curricula-Entwicklung
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Teilnahme an Workshops und Seminaren
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Teilnahme an Sprachkursen
Die Teilnahme an wissenschaftlichen Konferenzen ist ausdrücklich nicht förderfähig.
Das Programm bietet folgende Leistungen:
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
- Erstattung von Fahrtkosten
Durch zusätzliche finanzielle Aufstockungen für bestimmte Zielgruppen soll die Teilnahme am Programm Personen ermöglicht werden, die es bislang selten oder gar nicht genutzt haben oder nutzen konnten. So wird der Weg zu einer inklusiveren Gestaltung von Auslandsaufenthalten gegangen.
Zusatzförderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Zusatzförderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilität mit Kind/ern antreten