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Erasmus+

Die Evangelische Hochschule Dresden beteiligt sich am Erasmus+ Programm (Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union/ Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen) in der Programmgenerationen  2021-2027.  

Folgende Mobilitätsmaßnahmen werden im Rahmen von Erasmus+ gefördert:

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Mobilität für Lehrzwecke (STA)
  • Mobilität für Fort- und Weiterbildungszwecke (STT)
  • Blended Intensive Programm (BIP) 

Die Programm-Mittel für die Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen werden jährlich durch die ehs Dresden beantragt. Die Erasmus+ Projekte werden mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.


Ausschreibung der Mobilitätsmittel für das Wintersemester 2025/2026

Das Internationale Büro der ehs Dresden schreibt Mobilitätsstipendien für Studierende für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus+ aus:

  • für ein Studium im Wintersemester 2025/2026 an einer europäischen Erasmus+ Partneruniversität. 
  • für ein Praktikum im Wintersemester 2025/2026 (gefördert werden Pflichtpraktika, freiwillige Praktika und Praktika nach dem Studienabschluss d.h. Graduiertenpraktika

in den europäischen Programmländern.

(Bitte beachten Sie, wenn Sie sich für ein Praktikum nach dem Studienabschluss d.h. Graduiertenpraktika bewerben möchten, müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch an der ehs Dresden eingeschrieben sein.)

 

Die Höhe der monatlichen Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch den DAAD und das BMBF auf nationaler Ebene festgelegt. In dieser Ausschreibung werden prioritär Mittel aus dem Erasmus+ Projekt 2024-2026 verwendet. Sollten Mittel aus dem Projekt 2025-2027 zum Einsatz kommen, können die Raten von den unten angegebenen Sätzen abweichen. Details zu den Förderraten finden Sie in den Ausschreibungen.

 

Die aktuelle Ausschreibung für ein Erasmus+ Studium und ein Erasmus+ Praktikum sowie die Bewerbungsformulare finden Sie auf StudIP_Startseite_Hochschulöffentliche Dokumente_Internationales Büro.

 

Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Erasmus+ Programm. Um die Zugänge zum Erasmus+ Programm chancengerechter zu gestalten, können Studierende mit

  • einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung,
  • Studierende mit Kindern,
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie
  • erwerbstätige Studierende

eine finanzielle Zusatzförderung in Form eines Aufstockungsbetrags (Social Top-Up) in Höhe von 250 Euro erhalten. Der Zuschuss ist nur einmalig anwendbar, auch wenn mehrere Kriterien zum Erhalt der Förderung erfüllt sind. Der Zuschuss ist mit der Zusatzförderung für nachhaltiges Reisen – „Top-Up Green Travel“ kombinierbar. Die Zusatzförderung hat keinen Einfluss auf den Auswahlprozess. In den beiden Infoblättern zu Green Travel und den weiteren Zusatzförderungen finden Sie wichtige Informationen zur Beantragung.

 

Der Bewerbungsschluss für die ausgeschriebenen Stipendien in Erasmus+ ist der 31. Januar 2025.

 

Für Fragen rund um die Ausschreibungen im Erasmus+ Programm steht Ihnen Uta Heinrich-Barth im Internationalen Büro gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin per E-Mail erasmus@ehs-dresden.de.


Die Erasmus+ App

Die Erasmus+-App wurde während der Kampagne „30 Jahre Erasmus“ entwickelt und wird im Rahmen der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis erweitert. Die App soll die zentrale Anlaufstelle für alle Programmteilnehmer: innen werden, mit der sie Informationen über die Möglichkeiten von Erasmus+ erhalten können. Außerdem führt sie durch die Prozesse rund um das Thema Mobilität und bietet Zugang zu Informationen und Dienstleistungen wie

  • Checklisten zur Programmteilnahme
  • Aktualisierungen des Status des Online Learning Agreement (OLA)
  • Verbindung zum Online Linguistic Support (OLS)
  • Informationen über weitere Erasmus+ Programmaktivitäten
  • und anderes mehr

Die Erasmus+-App ist Eigentum der Europäischen Kommission und wird von ihr finanziert.

Weitere Informationen zur Funktion und zum Herunterladen der App: erasmusapp.eu


Erasmus Charta für Hochschulbildung (ECHE) 2021-2027

Voraussetzung für die Teilnahme am Erasmus+ Programm ist die erfolgreiche Beantragung der Erasmus Charta für Hochschulbildung (ECHE) 2021-2027 bei der Europäische Kommission. Der Antrag der ehs Dresden wurde mit 100 von 100 möglichen Punkten bewertet. Die Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE) legt die Grundprinzipien und Mindestanforderungen fest, die Hochschuleinrichtungen bei der Beantragung und Durchführung von Aktivitäten im Rahmen von Erasmus+ erfüllen müssen. Das Erasmus Policy Statement und die ECHE-Urkunde finden Sie hier. Schwerpunkte der neuen Programmgeneration sind:

  • Digitalisierung
  • Green Erasmus
  • Inklusion und Soziale Teilhabe
  • Ziviles Engagement
  • Anerkennung

Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.