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Dozierendenmobilität


Mobilität zu Unterrichtszwecken an deutsche Hochschulen (STA)

Lehrendenmobilität (STA1) und ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)

ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS+ Universitätscharta sind. Die Gastdozierenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.


Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Auch möglich ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen von ausländischem Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.


Folgender Personenkreis kann beispielsweise im Bereich ST (STA und STT) gefördert werden:

  • Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Dozierende ohne Dotierung
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • emeritierte Professor:innen und pensionierte Lehrende
  • wissenschaftliche Mitarbeitende
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Das Programm bietet folgende Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz

Weitere Informationen sind auf der Website des DAAD zu finden.