Dozierendenmobilität
Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Lehrendenmobilität (STA1)
ERASMUS+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen (STA1), die im Besitz einer ERASMUS+ Universitätscharta sind.
Die Gastdozierenden sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens fünf Unterrichtsstunden umfassen und dürfen höchstens sechs Wochen dauern.
Ausländisches Unternehmenspersonal (STA2)
Eine weitere Möglichkeit ist die Förderung von Unterrichtsmaßnahmen für ausländisches Unternehmenspersonal an deutschen Hochschulen (STA2), um die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen zu stärken.
Erasmus+ Dozierendenmobilität - kurz erklärt
Folgende Personen können gefördert werden:
- Dozierende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
- Dozierende ohne Dotierung
- Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
- emeritierte Professor:innen und pensionierte Lehrende
- wissenschaftliche Mitarbeitende
- Unternehmenspersonal (Incoming)
Leistungen des Programms:
- Erstattung von Aufenthaltskosten bis zu einem nach Zielländern gestaffelten EU-Höchstsatz
- Erstattung von Fahrtkosten
Vorteile
- Austausch und Vernetzung mit ausländischen Kolleg:innen
- Intensivierung der Beziehung zu einer Partneruniversität
- Entwicklung gemeinsamer Curricula und Module
- Weiterbildungsaspekt
- Erfahrungen mit anderen Hochschulsystemen
- fremdsprachliche Lehrerfahrung
- geringer administrativer Aufwand, da die Auszahlung auf Pauschalbasis erfolgt
Weitere Informationen sind auf der Website des DAAD zu finden.