Praktikum im Ausland (SMP)

Studierende der ehs können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 Erasmus+ Programmländer absolvieren.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Einrichtung und Studierenden
- Akademische Anerkennung des Praktikums
- Persönliche Begleitung: durch Ansprechpersonen an der ehs und in der Praktikumseinrichtung
- Finanzielle Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende, Erstakademiker:innen und Studierende, die mit Kind/-ern ins Ausland gehen
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Förderung des Auslandspraktikums
- Reguläre Immatrikulation an der ehs
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen oder Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Die Auswahlkriterien sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgeschrieben. Die Ausschreibung finden Sie in den Hochschulöffentlichen Dokumenten auf stud.ip.
Die Bewerbungsrunde für einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) im Wintersemester 2025/26 ist bereits abgeschlossen. Ab Mai 2025 ist eine Bewerbung für einen Erasmus+ Aufenthalt im Sommersemester 2026 möglich.
Die Rechte und Pflichten der Teilnehmenden sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt. Diese erhalten alle Teilnehmenden vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts.
Nach dem Praktikum
Nach Abschluss des Praktikums sind die Teilnehmenden verpflichtet:
- über das Mobility Tool+ einen Erfahrungsbericht zu erstellen udn diesen mit
- entsprechenden Nachweisen zum Aufenthalt (z.B. zur Aufenthaltsdauer) hochzuladen.