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Praktikum im Ausland (SMP)

Studierende der ehs können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 Erasmus+ Programmländer absolvieren.


Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Einrichtung und Studierenden
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Persönliche Begleitung: durch Ansprechpersonen an der ehs und in der Praktikumseinrichtung
  • Finanzielle Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende, Erstakademiker:innen und Studierende, die mit Kind/-ern ins Ausland gehen


Voraussetzungen für ein Erasmus+ Förderung des Auslandspraktikums

  • Reguläre Immatrikulation an der ehs
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen oder Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

 

Die Auswahlkriterien sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgeschrieben. Die Ausschreibung finden Sie in den Hochschulöffentlichen Dokumenten auf stud.ip.

 

Die Bewerbungsrunde für einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) im Wintersemester 2025/26 ist bereits abgeschlossen. Ab Mai 2025 ist eine Bewerbung für einen Erasmus+ Aufenthalt im Sommersemester 2026 möglich.

 

Die Rechte und Pflichten der Teilnehmenden sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt. Diese erhalten alle Teilnehmenden vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts.

 

Nach dem Praktikum

Nach Abschluss des Praktikums sind die Teilnehmenden verpflichtet:

  • über das Mobility Tool+ einen Erfahrungsbericht zu erstellen udn diesen mit
  • entsprechenden Nachweisen zum Aufenthalt (z.B. zur Aufenthaltsdauer) hochzuladen.