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Praktikum im Ausland (SMP)

Studierende der ehs Dresden können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 Erasmus+ Programmländer absolvieren.


Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Einrichtung und Studierenden
  • Akademische Anerkennung des Praktikums
  • Persönliche Begleitung: durch Ansprechpersonen an der ehs und in der Praktikumseinrichtung
  • Finanzielle Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende, Erstakademiker:innen und Studierende, die mit Kind/-ern ins Ausland gehen

Auslandspraktikum mit Erasmus+ kurz erklärt

 

Voraussetzungen für ein Erasmus+ Förderung des Auslandspraktikums

  • Reguläre Immatrikulation an der ehs
  • nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen oder Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten

Die Auswahlkriterien sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgeschrieben. Die Ausschreibung finden Sie in den Hochschulöffentlichen Dokumenten auf stud.ip.

 

Die Ausschreibung für Auslandsaufenthalte im Wintersemester 2026/27 erfolgt im Dezember 2025. Bewerbungsfrist ist der 23.01.2026.

 

Die Rechte und Pflichten der Teilnehmenden sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt. Diese erhalten alle Teilnehmenden vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts.

 

Nach dem Praktikum

Nach Abschluss des Praktikums sind die Teilnehmenden verpflichtet über das Beneficiary Module einen Erfahrungsbericht zu erstellen udn diesen mit entsprechenden Nachweisen zum Aufenthalt (z.B. zur Aufenthaltsdauer) hochzuladen.