Praktikum im Ausland (SMP)
Studierende können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren. Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem/Studierender
- akademische Anerkennung des Praktikums
- Begleitung während des Praktikums durch je eine:n Ansprechpartner:in an der Heimathochschule und im Unternehmen
- Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Auslandspraktikum
- Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
- Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Die Auswahlkriterien sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgeschrieben. Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem/jeder Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist. Erasmus+ Studentencharta Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.