Praktikum im Ausland (SMP)

Studierende der ehs Dresden können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn sie ein Praktikum in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 Erasmus+ Programmländer absolvieren.
Vorteile eines Erasmus+ Praktikums im Ausland
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Einrichtung und Studierenden
- Akademische Anerkennung des Praktikums
- Persönliche Begleitung: durch Ansprechpersonen an der ehs und in der Praktikumseinrichtung
- Finanzielle Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
- Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
- Zusatzförderung für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende, Erstakademiker:innen und Studierende, die mit Kind/-ern ins Ausland gehen
Voraussetzungen für ein Erasmus+ Förderung des Auslandspraktikums
- Reguläre Immatrikulation an der ehs
- nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen oder Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
Die Auswahlkriterien sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung festgeschrieben. Die Ausschreibung finden Sie in den Hochschulöffentlichen Dokumenten auf stud.ip.
Noch bis zum 15. August 2025 können sich Studierende der ehs Dresden für einen Erasmus+ Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) im Sommersemester 2026 bewerben.
Die Rechte und Pflichten der Teilnehmenden sind in der Erasmus+ Studierendencharta geregelt. Diese erhalten alle Teilnehmenden vor Beginn ihres Auslandsaufenthalts.
Nach dem Praktikum
Nach Abschluss des Praktikums sind die Teilnehmenden verpflichtet:
- über das Mobility Tool+ einen Erfahrungsbericht zu erstellen udn diesen mit
- entsprechenden Nachweisen zum Aufenthalt (z.B. zur Aufenthaltsdauer) hochzuladen.