Startseite
Startseite

Informationen für zukünftige Kooperationspartner

Die ehs bietet seit dem Wintersemester 2021/22 den Bachelorstudiengang Pflege (B.Sc.) an. Das generalistisch ausgerichtete Studium integriert die staatlichen Prüfungen zur Erlangung der Berufszulassung als "Pflegefachfrau" oder "Pflegefachmann" nach §37(2) PflBG. Darüber hinaus erwerben die Studierenden den akademischen Grad "Bachelor of Science". Die ehs trägt die Gesamtverantwortung für die Koordination der Lehrveranstaltungen an der Hochschule und der Praxiseinsätze in Form von Praxismodulen.

Beide Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an dem Ziel, den Studierenden eine qualifizierte, abgestimmte und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende hochschulische Pflegeausbildung anzubieten. In das Studium sind Module integriert, die überwiegend in der Praxis stattfinden (Praxismodule). In den Praxismodulen werden alle notwendigen Praxiseinsätze gemäß § 30 PflAPrV durchgeführt. Die ehs bietet zwei reine Praxissemester an (Semester 2 und 5). Zwei Praxismodule liegen im 7. Semester und beinhalten die mündliche und praktische Abschlussprüfung im Rahmen der Berufszulassung.

Ihre Vorteile durch eine Kooperation:                                            

  • Steigern Sie das positive Image Ihres Unternehmens, stellen Sie Ihr Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber vor und gewinnen Sie die Fachkräfte von morgen!
  • Werden Sie akademische Lehreinrichtung und setzen Sie ein Zeichen für Innovation und Weiterentwicklung der Pflege!
  • Lassen Sie uns gegenseitig von einem engen Austausch und einer engen Verzahnung von Wissenschaft und Praxis profitieren! Im Kooperationsrat können Sie mit anderen Praxiseinrichtungen in Kontakt kommen!
  • Erweitern Sie den Qualifikationenmix Ihrer Teams zur optimalen Nutzung der verschiedenen Kompetenzen Ihrer Mitarbeitenden! Nutzen Sie die Kompetenzen der Studierenden unter anderem in den Bereichen Wissenschaftsorientierung, Professionalisierung und Selbstreflexion, Kommunikation und Problemlösung!
  • Entwickeln Sie Ihre Praxis weiter durch das Einbringen neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse!

Benefits für Ihre Praxisanleiter:innen:

  • Förderung des kollegialen Austauschs durch Praxisanleiter:innentreffen & Summer school
  • Dokumentation der Praxiseinsätze mit moderner Software
  • Fort- und Weiterbildungen für Praxisanleiter:innen, u.a. für berufspädagogische Pflichtfortbildungsstunden => Fortbildungen
  • Kommunikations- und Austauschplattform für Praxisanleiter:innen mit Zugriff auf Lehr- und Lernmaterialien der Hochschule
  • Vernetzung- und Kompetenzstärkung der Praxisanleiter:innen, insbesondere durch die Durchführung einer Summer School und von regelmäßigen Treffen
  • Wissens- /Kompetenztransfer von der Hochschule zu den Praxisanleiter:innen, durch mediale Aufbereitung von Informationen, Lerneinheiten und Materialien zur Unterstützung der Praxisanleitung

Zur Sicherstellung der Studien- und Ausbildungsqualität arbeiten beide Vertragspartner eng zusammen.
Folgende Maßnahmen werden daher durchgeführt:

  • Die ehs sorgt für alle wichtigen Unterlagen (Praktikumsvertrag, das Modulhandbuch einschließlich Studienverlaufsplan und den dazugehörigen festgelegten Veranstaltungs-, Praxiseinsatz- und Prüfungszeiträumen)
  • Die ehs sorgt für die Durchführung der Praxisbegleitung gemäß § 38 Abs. 3 PflBG in Verbindung mit § 31 Abs. 2 PflAPrV und § 5 der Praxisordnung
  • Die ehs koordiniert die Praxiseinsätze

 

Ausgewählte Aufgaben der Praxiseinrichtung:

  • Die Praxiseinrichtung stellt eine Praxisanleitung gemäß § 31 Abs. 1 PflAPrV für mindestens 10 % der Praxiseinsatzzeiten sicher
  • Die Praxisanleiter:innen* wirken auf der Grundlage des Curriculums an Lernprozessen der Studierenden innerhalb der Praxismodule mit
  • Die Praxiseinrichtung stellt die erforderlichen zeitlichen, personellen, räumlichen und strukturellen Ressourcen zur Verfügung, um das Praxiskonzept und die Lernziele des Studiums umsetzen zu können
  • Die Praxiseinrichtungen übernehmen die hausinterne Dienstplangestaltung
  • Die Praxiseinrichtung stellt sicher, dass den Studierenden in der Regel nur Aufgaben übertragen werden, die dem Studienzweck dienen, dem Ausbildungsstand der Studierenden entsprechen und die deren physischen und psychischen Kräften angemessen sind
  • Die Praxiseinrichtung dokumentiert die geplanten und durchgeführten Praxiseinsätze
  • Die Praxiseinrichtung gewährleistet Studierenden der ehs den Zugang zu den zu pflegenden Menschen sowie zu den Dokumentationen und Informationen, die erforderlich sind, um die anfallenden Aufgaben wahrnehmen zu können
  • Die Praxiseinrichtung stellt die definierten Praxiseinsatzplätze in definierten Arbeitsbereichen für die Studierenden der ehs zur Verfügung

 

*Ab 2030 erfolgt die Praxisanleitung durch geeignetes, in der Regel hochschulisch qualifiziertes Pflegepersonal (PflAPrV -$31). Die ehs Dresden bietet die Möglichkeit dieser Qualifizierung im Studiengang: „Pflege - Schwerpunkt: Praxisentwicklung (Bachelor)“.
Nähere Informationen: Eckdaten des Studiengangs