Einführung in das AsylbLG und das Bürgergeldgesetz nach dem SGB II
Die Inanspruchnahme von sozialen Leistungen, insbesondere von Leistungen der Grundsicherung, ist ein fundamentaler Bestandteil zur Sicherung des Existenzminimums. Zwar wird dieses Recht qua Kraft des Gesetzes auch nicht in Frage gestellt, jedoch zeigt die Praxis, dass es zu einer Vielzahl von systemischen und rechtlichen Benachteiligungen und Fehlern bei der Beantragung und Bearbeitung dieser Leistungen kommt. In dieser eintägigen Fortbildung wwerden die grundsätzliche Systematik sowie der Aufbau des AsylbLG und des SGB II betrachtet. Darüber hinaus liegt das Hauptaugenmerkt neben der Ermittlung von Mehr-oder Sonderbedarfen in der Auswertung von Bescheiden und der Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 wurden eine Vielzahl von neuen Regelungen geschaffen, die den Umgang mit Leistungen nach dem SGB II – sowie dem SGB XII – in Theorie und Praxis präg(t)en. Zusätzlich konzentriert sich diese Fortbildung auch auf den praktischen Umgang mit Leistungsminderungen und dem Versagen von Leistungen der Grundsicherung. Dabei werden insbesondere die asyl- und aufenthaltsrechtlichen Besonderheiten hervorgehoben.
Inhalte:
- Einführung in die Systeme der Grundsicherung nach dem AsylbLG, dem SGB II und in Auszügen dem SGB XII
- Darlegung der Besonderheiten und Hürden beim Rechtskreiswechsel bei Geflüchteten mit einer Aufenthaltserlaubnis
- vergleichende Analyse und Darstellung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- gemeinsame Bearbeitung von fiktiven Fällen anhand von Bescheiden
- Umgang mit (unberechtigten) Leistungsminderungen in der Beratung von Leistungsbeziehenden
- Wie gehe ich mit fehlerhaften Bescheiden um?
Voraussetzungen: Grundwissen im Sozial-, Asyl- und Aufenthaltsrecht
Methoden: Vortrag/Input, Einzelfallarbeit und fachlicher Austausch
Zielgruppe: Fachkräfte der Sozialen Arbeit im Kontext von Migration, Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe
Leitung: Stephan Wolf, MA Soziologie, Migrationssozialarbeiter
Fortbildungszeiten: 09.00-16.30 Uhr
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Stephan Wolf
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