Grundzüge und aktuelle Aspekte des Rechts der elterlichen Sorge
Die gerichtlichen Streitigkeiten zwischen Eltern um Fragen der elterlichen Sorge haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Gesetzgeber hat Neuregelungen vorgenommen, die allgemein als „Stärkung der Väterrechte“ nichtehelicher Väter zusammengefasst werden. Was hat sich dadurch tatsächlich geändert? Die Veranstaltung widmet sich den Grundzügen des Sorgerechts und des sorgerechtlichen Verfahrens und geht auf aktuelle Fragen ein. Dabei werden auch Wirkungsmöglichkeiten von Jugendamt, Verfahrensbeistand, Ergänzungspfleger:innen und Sachverständigen behandelt.
Inhalte:
- Können sich Eltern wechselseitig aus der elterlichen Sorge herausdrängen oder den Zugang des anderen Elternteils erschweren?
- Welche Kriterien bestehen nach Trennung der Eltern für die Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
- Darf der betreuende Elternteil mit dem Kind umziehen?
- Unter welchen Voraussetzungen werden einem Elternteil Teilbereiche des Sorgerechts – etwa der Gesundheitssorge oder des Rechts zur Regelung schulischer Angelegenheiten – allein übertragen?
- Wie wirken sich psychische Erkrankungen, Strafhaft eines Elternteils oder der Verdacht des sexuellen Missbrauchs sorgerechtlich aus?
- Unter welchen Voraussetzungen kann im sorgerechtlichen Verfahren das Wechselmodell angeordnet werden? Welche Folgen ergeben sich daraus?
- Voraussetzungen für den Entzug der elterlichen Sorge gemäß § 1666 BGB bei Kindeswohlgefährdung anhand von aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung
- Wo verlaufen die Grenzen zwischen Kindeswohlgefährdung und hinzunehmendem Lebensschicksal?
- Führt Schulverweigerung zum Sorgerechtsentzug?
Zielgruppe: Teilnehmer:innen mit einem (sozial-)pädagogischen, psychologischen oder juristischen Ausbildungshintergrund, Verfahrensbeistände sowie sonstige Interessierte
Leitung: Volkmar Kuhn, Richter in einem Familiensenat am Oberlandesgericht Dresden
Fortbildungszeiten: 09.00-16.30 Uhr
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Volkmar Kuhn
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