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Eingliederungshilfe - § 35 a SGB VIII NEU

Im Zuge der Inklusiven Lösung ist die Eingliederungshilfe noch einmal besonders in den Fokus der Fachkräfte gerückt. Die Vorschriften des § 35 a SGB VIII und Normen des SGB IX sind zu beachten. Dabei spielen nach wie vor Zuständigkeitsfragen eine besondere Rolle. Tatbestandsvoraussetzungen der Eingliederungshilfe werden benannt, insbesondere der Begriff der seelischen Behinderung wird eine zentrale Rolle spielen. Aktuelle Rechtsprechung zu dem Themengebiet wird vorgestellt.

 

Es besteht die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zum Austausch einzubringen. 

 

Inhalte 

  • Tatbestandsvoraussetzungen § 35a SGB VIII
  • Antragsvoraussetzungen und Vorgaben durch das BTHG
  • Fristen und Zuständigkeiten
  • Relevante Urteile 
     

 

Methoden: Vortrag, Einzel- und Gruppenarbeit 

 

Leitung: Prof. Beate Naake, Professur für Recht und Verwaltung, ehs Dresden

 

Fortbildungszeiten: 09:00–16:30 Uhr

Seminarnummer
9003-19

Datum
05.10.2026
###ROOM###

Umfang
8 Ustd. (1 Tag)

Kosten
Teilnahmegebühr: € 150,00
BdB Mitglieder: ###PRICE_BOARD_REGULAR###
Gebühr (ehs Studierende): ###PRICE_SPECIAL###

Leitung

Prof. Beate Naake

Ort
EHS Dresden

 

Veranstalter
Sofi - Fortbildungen H – Recht und Praxis

Freie Plätze
12

Anmeldeschluss
31.08.2026

Anmeldung
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