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Einführung in das Betreuungsrecht - NEU

„Die rechtliche Betreuung ist am 1. Januar 1992 mit dem Betreuungsgesetz (BtG, Bundesgesetzblatt Teil I 1990 S. 2002) eingeführt worden. Die Schaffung dieses neuen Rechtsinstruments des Erwachsenenschutzes hat erhebliche Verbesserungen für volljährige Mitbürgerinnen und Mitbürger, die früher unter Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft standen, gebracht. Rechtliche Betreuung als Rechtsfürsorge zur Unterstützung der betroffenen Person ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten.“ (Bundesministerium Für Justiz 2023, S. 8)

 

Die Tätigkeit als Betreuerin oder Betreuer gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Rahmen des Betreuungsrechts, also der staatlichen Hilfe für Erwachsene.

 

Inhalte:

  • Organisation der Betreuung (Betreuungsbehörde, Betreuungsgericht, Registrierung von Betreuer:innen)
  • Grundlagen der Betreuerbestellung (Einleitung des Verfahrens, Auswahl des Betreuenden, Bestellung des Betreuenden
  • Führung der Betreuung
  • Zwangsmaßnahmen
  • Grundlagen der Vermögenssorge
  • Genehmigungsverfahren
  • Betreuervergütung
  • Haftung der Betreuenden


Leitung: Dr. Peter Kieß, Vorsitzender Richter am LG Dresden


Fortbildungszeiten: 09:00–16:30 Uhr

Seminarnummer
9003-06

Datum
30.04.2025
###ROOM###

Umfang
8 Ustd. (1 Tag)

Kosten
Teilnahmegebühr: € 125,00
BdB Mitglieder: ###PRICE_BOARD_REGULAR###
Gebühr (ehs Studierende): ###PRICE_SPECIAL###

Leitung

Dr. Peter Kieß

Ort
EHS Dresden

 

Veranstalter
Sofi - Fortbildungen H – Recht und Praxis

Freie Plätze
12

Anmeldeschluss
26.03.2025

Anmeldung
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