Startseite
Startseite

Vergütung für das Pflegestudium ab 2024

Entsprechend eines Entwurfs aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) sollen Studierende eines Pflegestudiums nach dem Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) eine Vergütung erhalten. Diese Vergütung kann auch an bereits immatrikulierte Studierende gezahlt werden, die ihr Studium in der bisherigen Form fortführen können. Die Regelungen sollen zum Januar 2024 in Kraft treten.

 

Entwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

 

« zurück