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Gremium der Hochschulkonferenz: Zulassungsausschuss

Entwickelt und nimmt die Prüfungen der Studienbewerber:innen ab, welche ohne

Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) an der ehs studieren möchten. Im Ausschuss sitzen
vier Studierenden mit zwei Stimmen.
Voraussetzung lt. Prüfungsordnung: Um im Ausschuss zu sitzen, müssen die Studierenden ab März
mind. im 4. Fachsemester oder Master studieren.

Lisa-Marie Küppers

Termine: vor allem immer in den Bewerbungszeiträumen