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Kompakt-Fortbildung – Ansprüche im Unterhaltsvorschussgesetz

Laut Statistiken des Bundes konnten 2024 in insgesamt 52 % der Fälle keine Unterhaltszahlung durchgesetzt werden, obwohl es entsprechenden Unterhaltsverpflichtungen gab. Eine Möglichkeit um diese Lücke der Existenzsicherung zu schließen, ist die Beantragung von Unterhaltsvorschuss-Leistungen. Ende 2024 bezogen zwar mehr als 850.000 Kinder Unterhaltsvorschuss, allerdings ist die Zahl der möglichen anspruchsberechtigten Kinder weitaus höher. Weshalb kein Unterhaltsvorschuss beantragt oder bewilligt wird, kann diverse Gründe haben: mangelhafte Mitwirkung, unklare Familienverhältnis oder auch asyl- und aufenthaltsrechtliche Einschränkungen und Diskriminierungen. Mit Hilfe dieser Schulung soll es Fachkräften ermöglicht werden, Klient:innen dabei zu unterstützen, Leistungen durchzusetzen und auf die Besonderheiten des Unterhaltsvorschussgesetzes aufmerksam zu machen. Ebenso werden die weitergehenden Mitwirkungspflichten im Rahmen der Leistungsbeantragung thematisiert. 

 

Inhalte:

  • Einführung und Wissensvermittlung zu Ansprüchen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Begriffsdefinitionen und Abgrenzung zu Unterhaltsansprüchen im Allgemeinen
  • Aufklärung und Sensibilisierung zur Durchsetzung und Geltendmachung von Ansprüchen
  • Fallarbeit und kollegialer Austausch

 

Voraussetzungen: Grundwissen im Unterhaltsvorschussgesetz sind von Vorteil

 

Methoden: Vortrag/Input, Einzelfallarbeit und fachlicher Austausch


Leitung: Stephan Wolf, MA Soziologie, Migrationssozialarbeiter


Fortbildungszeiten: 09:00–11:00 Uhr

Seminarnummer
9003-08

Datum
11.05.2027
###ROOM###

Umfang
2 ½ Ustd.

Kosten
Teilnahmegebühr: € 45,00
BdB Mitglieder: ###PRICE_BOARD_REGULAR###
Gebühr (ehs Studierende): ###PRICE_SPECIAL###

Leitung

Stephan Wolf

Ort
Online-Seminar .

 

Veranstalter
Sofi - Fortbildungen H – Recht und Praxis

Freie Plätze
12

Anmeldeschluss
06.04.2027

Anmeldung
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