Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege – Machen wir uns strafbar? Rechtliche Voraussetzungen für FEM im pflegerischen Alltag

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Pflege, sowohl im klinischen als auch im ambulanten sowie stationären Setting, scheinen keine Seltenheit zu sein. Doch was sind überhaupt freiheitsentziehende Maßnahmen? In welchen rechtlichen Kontext sind sie einzuordnen und unter welchen Voraussetzungen sind sie zulässig? Welche Möglichkeiten der Vermeidung bestehen? 
Diese und weitere Fragen sollen in der Fortbildung beleuchtet und für die Problematik sensibilisiert werden. Anhand konkreter Praxisbeispiele, die die Teilnehmer:innen in die Fortbildung einbringen können, besteht die Möglichkeit, miteinander zu diskutieren und zu reflektieren, Best-Practice-Beispiele kennenzulernen und ggf. selbst zu entwickeln. 

 

Inhalte: 

  • Recht – insbesondere Zivilrecht, Strafrecht, in Verbindung mit Grund- und Menschenrechten
  • Pflege – insbesondere Interventionen, die als FEM zu werten sind, welche Folgen sie haben können und wie FEM besser vermieden werden können

 

Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung in der professionellen Pflege

 

Methoden: theoretische Impulse, Reflexionen, Klein- und Großgruppenarbeit


Zielgruppe: Pflegefachkräfte, unabhängig vom Setting

 

Leitung: Prof. Dr. Simone Janssen, Professur für Bürgerliches Recht und Strafrecht, ehs Dresden und Pascal Niebergall, Gesundheits- und Krankenpfleger, Praxisanleiter, B.sc.

 

Fortbildungszeiten: 9:00-16:30 Uhr

Seminarnummer
9003-190

Datum
02.03.2024
###ROOM###

Umfang
8 Ustd. (1 Tag)

Kosten
Teilnahmegebühr: € 125,00
BdB Mitglieder: ###PRICE_BOARD_REGULAR###
Gebühr (ehs Studierende): ###PRICE_SPECIAL###

Leitung

Prof. Dr. Simone Janssen Pascal Niebergall

Ort
EHS Dresden

 

Veranstalter
Sofi - Fortbildungen G – Alter, Demenz und Pflege

Freie Plätze
19

Anmeldeschluss
27.01.2024

Anmeldung
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