Standards der Forschungsförderung an Kirchlichen Hochschulen in Deutschland
Im April 2012 verabschiedete die Rektorenkonferenz Kirchlicher Fachhochschulen die im Folgenden wiedergegebenen Forschungsstandards
I. Präambel
Forschung ist ein unverzichtbarer und integraler Bestandteil der Arbeit der kirchlichen Hochschulen.
Forschendes Lehren und forschendes Lernen sind als Haltung wie als Aktivität das gemeinsame Markenzeichen der Kirchlichen Hochschulen.
An Kirchlichen Hochschulen ist die Forschung systematisch mit der Lehre wie mit Formen des Transfers des gewonnenen Wissens und Könnens – z.B. durch Weiterbildungen, Fachtagungen und Kongresse oder Publikationen – verzahnt.
Die Forschungsaktivitäten der Kirchlichen Hochschulen richten sich auf die Weiterentwicklung der Professionen wie der Felder ihres Handelns.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Hochschulen finden die Möglichkeit, Forschungsprojekte umzusetzen ebenso wie Angebote, sich selbst in Fragen der Forschungsmethodik, der Projektsteuerung und Projektbearbeitung und der Dokumentation weiter qualifizieren zu können.
Inhaltlich legen die Kirchlichen Hochschulen ein besonderes Gewicht auf ethische und advokatorische Aspekte in ihren Forschungsprojekten, sei es im Bereich angewandter Forschung, sei es in Kontexten der Grundlagenforschung.
Dies verpflichtet uns dazu
- die Forschungskultur an den Hochschulen konsequent weiter zu entwickeln,
- an den Kirchlichen Hochschulen eine verbindliche Ermöglichungs- und Unterstützungsstruktur für Forschungstätigkeit zu schaffen und dabei
- die folgenden Standards zu beachten:
II. Standards
1. Die einzelnen Hochschulen bilden Schwerpunkte, die zum Profil der Kirchlichen Hochschulen passen und in der gemeinsamen Arbeit präsentiert und abgestimmt werden.
2. Forschung an Kirchlichen Hochschulen wird mit Lehre und Transfer verbunden. Die Hochschulen gewährleisten und unterstützen bei der Entwicklung ihrer Curricula die Verknüpfung von Lehre und Forschung im Sinne des forschenden Lehrens wie des forschenden Lernens.
3. Die thematischen Profile der Hochschulen sind so angelegt, dass sich Anschlussmöglichkeiten für Studierende, Promovendinnen und Promovenden, aber auch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Professorinnen und Professoren bieten.
4. Forschung wird an den Kirchlichen Hochschulen institutionell gefasst. Dies geschieht in der Regel in Form von In-Instituten oder An-Instituten.
5. Zur Stabilisierung ihrer Forschungsaktivitäten entwickeln die Kirchlichen Hochschulen eine strukturell verankerte und von außen identifizierbare Forschungskoordination (z.B. im Sinn eines "research office"). Die Forschungskoordinatorinnen und -koordinatoren haben im wesentlichen drei Funktionen:
- die Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bei der Projektakquise und Antragstellung,
- die Unterstützung der Projekte im Bereich der Verwaltung und Administration,
- die Sicherstellung von Qualität (Controlling und Evaluation) und Ergebnistransfer.
6. Forschung benötigt organisatorische Unterstützung im Hochschulalltag. Die Kirchlichen Hochschulen fördern die Forschung durch Zur-Verfügung-Stellen von Infrastruktur (Räume, Ausstattung ….) und geklärten Verfahrensabläufen.
7. Jede Kirchliche Hochschule stellt sicher, dass es einen Ort für den ethischen Diskurs über Forschungsprojekte und -inhalte gibt.
8. Die Entlastung von Kolleginnen und Kollegen für die Übernahme von Forschungsprojekten und für deren Entwicklung sind in allen Kirchlichen Hochschulen verbindlich und transparent geregelt. Dies betrifft ebenso Deputatsermäßigungen wie Regelungen für Forschungssemester.
9. Die Entwicklung und der Anschub von Forschungsvorhaben bedarf besonderer Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die Kirchlichen Hochschulen fördern als Einzelhochschule wie als Hochschulverband die Kolleginnen und Kollegen wie die Institute bei der Projektentwicklung und verständigen sich regelmäßig über die Formen der Forschungsförderung wie die gemeinsamen Ressourcen.
III. Grundsätze des gemeinsamen Forschens
Die Kirchlichen Hochschulen unterstützen sich in ihren Forschungsaktivitäten gegenseitig
- bei der Entwicklung von Projekten,
- bei der Gewinnung und Vermittlung geeigneter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die Projekte,
- bei der gegenseitigen Evaluation sowie
- beim Wissenstransfer.